Mit einer Schreckschusspistole im Handgepäck geht’s nicht in den Urlaub


Ein männlicher deutscher 21-jähriger Staatsangehöriger ist in den frühen Morgenstunden des 11. Juni 2025 am Flughafen Hannover von Mitarbeitern der Luftsicherheitskontrollstelle vor seinem Flug nach Griechenland kontrolliert worden.
Die Kontrolleure staunten nicht schlecht, als sie dabei im Handgepäck des Reisenden eine Pistole fanden. Nach der Hinzuziehung eines Bundespolizisten stellte sich heraus, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelt, für die die Person keinen gültigen Waffenschein besitzt. Die Waffe wurde dem Mann daraufhin abgenommen und sichergestellt. Nun wird aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Anschluss durfte der Mann seinen Flug – nun ohne Waffe – nach Griechenland antreten.
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