Hauptzollamt Hannover: Auf frischer „Fahrt“ ertappt und Beute gesichert


Zoll Hannover sichert Beute aus Enkeltrick-Betrug, Glück im Unglück für ein Ehepaar aus Barmen: Bei der Zollkontrolle eines Personenwagens am Donnerstag, 03. Juli 2025, entdeckten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Hannover in einem Kissenbezug unter dem Fahrersitz 120 Unzen Gold. Die Kontrolle fand auf einem Rasthof der Bundesautobahn 2 im Landkreis Schaumburg statt.
„Für meine Kollegen war schnell klar, dass die Herkunft des Goldes geklärt werden muss, nachdem der Fahrer zuvor angemeldet hatte, nur 150 Euro bei sich zu führen“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover. Der 30-jährige Fahrer gab zudem an, von Wuppertal, wo er einer Beschäftigung als Paketzusteller nachgegangen sei, auf dem Weg nach Polen zu sein.
„Auch hier ergaben sich für meine Kollegen Ungereimtheiten, da einige während der Kontrolle aufgefundenen Tank- und Einkaufsquittungen einen anderen Eindruck vermittelten. Die Beamten informierten daraufhin die Kolleginnen und Kollegen der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe (GFG) des Zollfahndungsamtes Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachen und stellten das Gold vorerst sicher“, erklärt Kassner.
Angaben überprüft
Das daraufhin eröffnete Clearing-Verfahren, das unter anderem dazu dient, die Herkunft von hohen Barmittelsummen zu ermitteln, führte die Zollfahnder schnell in Richtung Wuppertal – mit Erfolg. „Die Kolleginnen und Kollegen der gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe bewiesen bei ihren Ermittlungen das richtige Gespür. Bereits kurze Zeit später konnte der Sachverhalt mit einem Enkeltrick-Betrug in Barmen in Verbindung gebracht werden“, so Kassner weiter.
Ehepaar betrogen
Die Polizei Wuppertal berichtete in einer Polizeimeldung, dass am Donnerstagmittag, 13 Uhr, eine unbekannte Frau bei dem geschädigten Ehepaar angerufen habe und sich als deren Schwiegertochter ausgegeben habe. Sie teilte den Senioren mit, dass deren Sohn einen Autounfall verursacht habe, bei dem ein Mann ums Leben gekommen sei. Der Verstorbene hinterlasse eine Ehefrau und vier gemeinsame Kinder. Aufgrund der Schwere des Unfalls seien der Sohn des älteren Ehepaares sowie sie selbst nun in Haft und könnten nur gegen die Zahlung einer Kaution entlassen werden. Zudem habe deren Sohn wegen des verursachten Unfalls Suizidgedanken.
„Wir freuen uns, dass das Gold zu seinen eigentlichen Eigentümern zurückverfolgt werden konnte und die gute Zusammenarbeit ein so schnelles Ergebnis erbracht hat“, so Kassner. Das eingeleitete Strafverfahren wird nun seitens der Staatsanwaltschaft Bückeburg geführt.
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