„Falsche“ Gerichtsvollzieher unterwegs – Amtsgericht Hannover warnt

Bereits mehrfach haben sich Unbekannte im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Celle (wozu auch Hannover gehört) als „falsche“ Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher ausgegeben. Nach Angaben der Opfer wirken die Betrüger seriös und nutzen teils sogar die Namen echter Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Diese Betrugsmaschen haben sie in der Vergangenheit bereits angewendet:
- Die mutmaßlichen Betrüger nehmen Kontakt über den Messengerdienst WhatsApp auf. Hierfür werden teilweise Sprachnachrichten genutzt. In ihren Nachrichten kündigen Sie an, am kommenden Tag Bargeld abzuholen.
- Sie rufen auf dem Telefon mit unterdrückter Nummer an.
- Sie machen dubiose Angebote von „Abwendungszahlungen“: Mit Zahlung einer kleineren Geldsumme könnten die Opfer eine Vollstreckung abwenden.
- Sie nutzen meist den Namen eines echten Gerichtsvollziehers oder einer Gerichtsvollzieherin, beziehen sich aber auf erfundene Vollstreckungsaufträge Dazu fordern sie die Betroffenen zur Zahlung von Geld auf.
- Die Täter wirken am Telefon meist eloquent, erscheinen seriös und mit vermeintlichem Insiderwissen.
Falsche Anrufe erkennen
Echte Gerichtsvollzieher fordern Schuldner niemals telefonisch oder gar per WhatsApp zur Zahlung auf und kündigen Vollstreckungsmaßnahmen auch nicht telefonisch an. Zudem verwenden echte Gerichtsvollzieher nie verdeckte Telefonnummern, sondern lassen ihre Rufnummer erkennen und geben diese für Rückfragen auch gerade bekannt. Schuldner werden durch echte Gerichtsvollzieher entweder für eine Vollstreckungsmaßnahme persönlich aufgesucht oder schriftlich per Post kontaktiert. Zahlungen werden immer von den Gerichtsvollziehern vereinnahmt und an die Gläubiger weitergeleitet. Überweisungen an Dritte, insbesondere über die Western Union Bank, werden von echten Gerichtsvollziehern niemals gefordert.
Was können Sie tun?
Melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem zuständigen Amtsgericht bei solchen Anrufen und leisten Sie keine Zahlungen. Auch in Zweifelsfragen steht Ihnen das Amtsgericht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
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