Erpressung nach Online-Flirt: LKA Niedersachsen verzeichnet zunehmende Fallzahlen

Erpressung nach Online-Flirt: LKA Niedersachsen verzeichnet zunehmende Fallzahlen
Bei Erpressung nach Online-Flirt nicht zahlen - Logo: LKA Niedersachsen

Wenn der (vermeintliche) Traumpartner zum Albtraum wird: Das Landeskriminalamt  (LKA) Niedersachsen registriert eine Zunahme von Fällen von sogenannter „Sextortion“. Bei diesem Phänomen werden Menschen nach einem vermeintlichen Online-Flirt das Opfer von Erpressern. Die Kriminellen bringen ihre Opfer in einem Chat dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und erpressen diese dann im Anschluss mit der Ankündigung, ein mitgeschnittenes Video oder Fotos im Internet zu veröffentlichen.

Neuer Höchststand

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für das Jahr 2022 mit 109 Fällen von „Erpressung auf sexueller Grundlage“, unter dem Sextortion erfasst wird, einen neuen Höchststand auf. 2021 waren es noch 62 Fälle. Im Pandemiejahr 2020 registrierte die Polizei in Niedersachsen 93 Fälle – mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2019 (35). Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die PKS nur Fälle mit Tatort Niedersachsen erfasst. Somit erscheinen Fälle mit Ereignisort „Internet“

nicht in der Statistik, auch wenn das Opfer in Niedersachsen Zuhause ist. Das LKA Niedersachsen geht deshalb davon aus, dass die tatsächlichen Fallzahlen in Niedersachsen um einiges höher ausfallen dürften. Auch die Dunkelziffer jener, die womöglich aus Scharm keine Anzeige erstatten, ist nicht berücksichtigt.

Erst ein Austausch

Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den englischen Wörtern „sex“ und „extortion“ (übersetzt „Erpressung“) zusammen. Typischerweise beginnt eine „Sextortion“ mit einem Kontakt über soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder Chat-Apps. Der Täter oder die Täterin versucht, eine Beziehung zum Opfer aufzubauen, um dessen Vertrauen zu gewinnen. Dabei gehen die Täter in „Vorleistung“ und schicken ebenfalls Nacktfotos, die vorgeblich sie zeigen. Im Verlauf des Kontakts wird dann oft eine sexuelle Handlung gefordert, die vor der Kamera ausgeführt werden soll. Aufnahmen dieser Handlungen speichern die Täter. Das so entstandene Material wird dann als Druckmittel eingesetzt, um Geld zu erpressen. Wenn das Opfer nicht zahle, würden die Bilder im Internet veröffentlicht.

Verhalten bei Erpressung

Falls Sie bereits erpresst werden, rät das LKA Niedersachsen:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Gehen Sie auf zusätzliche Forderungen wie intimes Bild- und Videomaterial zu erstellen und zu versenden nicht ein.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Das geht auch über die Onlinewache.
  • Brechen Sie den Kontakt zu den Tätern sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
  • Legen Sie sich über eine Suchmaschine eine Suche nach sich selbst an. Sollten die Täter tatsächlich Bildmaterial veröffentlichen, erhalten Sie so Kenntnis.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
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