Die Bundespolizei griff dreimal zu

Den Beginn seiner Urlaubsreise vom Flughafen Hannover-Langenhagen am vergangenen Montag hatte sich ein 22-jähriger Deutscher sicher anders vorgestellt. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei nahm die Bundespolizei den Betroffenen fest und anstatt in das Flugzeug ging es von da aus in die Flughafenwache.

Die Bundespolizei hatte alles im Computer – Foto: JPH

Gegen den polizeikannten Fluggast bestand laut Bundespolizei ein Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Verurteilt zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und fünf Monaten missachtete er die ergangene Strafantrittsladung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover.

In einem anderen Fall bewahrte ein zu Hilfe gerufener Vater seinen Filius vor dem anstehenden Gefängnisaufenthalt. Der 25-jähriger Deutsche wurde ebenfalls am Montag bei der

grenzpolizeilichen Einreisekontrolle seines Fluges aus London durch die Bundespolizei angehalten und festgenommen. Gegen den Betroffenen bestand ein aktueller Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen. 2016 war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro verurteilt worden, beglich er die offene Rechnung mit den Justizbehörden jedoch nicht und entzog sich im weiteren Verfahren der Strafvollstreckung.

Der von der Festnahme informierte Vater des Betroffenen bewahrte den Sohn durch Einzahlung der offenen Summe bei einer anderen Polizeidienststelle vor dem Antritt einer 100-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe und gewährleistete somit seine Weiterreise in Richtung Heimat.

Am Dienstag entdeckten die  Luftsicherheitsassistenten dann bei der Ausreise eines 48-jährigen türkischen Staatsangehörigen an der Luftsicherheitskontrolle ein verbotenes Elektroimpulsgerät. Der

vermeintlich harmlose Alltagsgegenstand rief daraufhin die Bundespolizei auf den Plan. Im Handgepäck des Türken lag zwar „optisch“ eine Taschenlampe, die aber hatte einen integrierten Elektroimpulsgeber und war damit ein „Elektroschocker“. Der erzeugt  über eine Elektronik aus der Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, die bei Aktivierung beim Opfer lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können. Das deutsche  Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, als verbotene Waffen  ein. Daher erfolgte die Sicherstellung, doch nach Aufnahme einer Strafanzeige durfte der Betroffene seine Reise fortsetzen. Ob er seinen Flug noch zeitgerecht erreichte, ist unbekannt.

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