Bundespolizisten nehmen im Hauptbahnhof aggressives und bewaffnetes Diebesduo fest

Bundespolizisten nehmen im Hauptbahnhof aggressives und bewaffnetes Diebesduo fest

Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover haben Dienstagmorgen, 09.01.204, gegen 6.30 Uhr, zwei mutmaßliche Diebe im Alter von 22 und 25 Jahren festnehmen.

Ein 55-jähriger Reisender alarmierte die Bundespolizei, nachdem er bemerkte, dass die beiden Marokkaner in einem InterCity Express von Bremen nach Hannover seinen Rucksack stehlen wollten. Der Diebstahl konnte durch den Mann unterbunden werden. Nach Halt des Zuges im Hauptbahnhof Hannover versuchten die Täter zu flüchten. Der Geschädigte verfolgte die Täter, woraufhin einer von ihnen dem Mann Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Die beiden jungen Männer entkamen danach zunächst unerkannt.

Video hilft bei Festnahme

Die Bundespolizei wertete umgehend die Aufzeichnung der Videoüberwachungsanlage im Hauptbahnhof aus und leitete eine Fahndung ein. Nur eine halbe Stunde später waren Zivilfahnder erfolgreich und nahmen die beiden Gesuchten fest. Auch hierbei wollte der 25-Jährige sein Pfefferspray einsetzen, was aber unterbunden und das Pfefferspray beschlagnahmt werden konnte. Darüber hinaus führte der 22-Jährige ein Küchenmesser im Hosenbund mit sich. Auch das Messer wurde beschlagnahmt, bevor das aggressive Duo auf die Wache gebracht wurde.

Dort fanden die Beamten bei dem 25-Jährigen noch eine geringe Menge Marihuana. Bei den folgenden polizeilichen Maßnahmen leistete der Mann weiterhin aktiv Widerstand, indem er in der Wache randalierte und sich mit vollem Körpereinsatz gegen die Maßnahmen der Beamten sperrte. Beide Täter gaben zunächst an, dass sie erst 17 Jahre alt seien. Da sie aber laut Polizei bereits hinlänglich wegen verschiedenster Delikte polizeibekannt waren, konnten die tatsächlichen Personalien schnell ermittelt werden. Dabei fiel den Beamten auf, dass sie sich zusätzlich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten und kein legaler Aufenthaltsstatus vorliegt.

Anlaufbescheinigung ausgestellt Erst nachdem die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren wegen versuchten Diebstahls mit Waffen, gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz einleiteten, durften sie die Wache mit einer Anlaufbescheinigung verlassen.

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