Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover

Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover
Die Waffenverbotszone, für die die Allgemeinverfügung der Bundespolizei gilt - Grafik: Bundespolizei
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Die Bundespolizeidirektion in Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover bis zum 31. Juli 2025.

Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der „Raschplatzhalle“ sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Dienstag, 1. Juli 2025, 0 Uhr, bis Donnerstag, 31. Juli 2025, 24 Uhr.

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.

Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen.

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