Bundespolizei stoppt Mann mit extremistischen Tattoos im Hauptbahnhof

Bundespolizei stoppt Mann mit extremistischen Tattoos im Hauptbahnhof
Reisender musste seine Tattoos abdecken - Foto: JPH
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Beamte der Bundespolizeiinspektion in Hannover stoppten Montagnachmittag, 30.03.2026, einen Mann im Hauptbahnhof Hannover. Durch offen sichtbare und extremistische Tätowierungen fiel der 42-jährige Pole den Bundespolizisten sofort ins Auge. Die verbotenen Symbole führten daraufhin zu einer Personenkontrolle und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Im Rahmen von Präsenzstreifen zu Schwerpunktzeiten im Hauptbahnhof Hannover bemerkten die Beamten den tätowierten Mann gegen 17 Uhr im Personentunnel, unweit der Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen 9/10. Aufmerksam wurden sie auf die offen zur Schau gestellten Tätowierungen mehrerer extremistischer Symbole wie Hakenkreuze und der „SS-Runen“. Die Tattoos waren an unterschiedlichen Stellen am Körper deutlich erkennbar und wurden nicht verdeckt.

Identifikation aus Polen

Die Beamten eröffneten dem 42-Jährigen den Grund der Kontrolle und wiesen ihn auf die verbotenen Symbole hin. Für die weiteren Maßnahmen wurde er zur Identifikation zur Bundespolizeidienststelle am Ernst-August-Platz mitgenommen. Erst in Folge eines Austausches mit den polnischen Behörden konnte die Identität des Mannes zweifelsfrei bestätigt werden.

Der 42-Jährige wurde über das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von verfassungsfeindlichen Symbolen aufgeklärt und angewiesen, die tätowierten Symbole mit Hilfsmitteln oder Bekleidung zu überdecken. Den Anweisungen kam der Mann nach, sämtliche Tattoos wurden abgeklebt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er die Dienststelle rund drei Stunden später wieder verlassen.

Rechtlicher Hintergrund

Das Verwenden und Verbreiten von verfassungsfeindlichen Symbolen der NS-Zeit steht in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe und hat in der Öffentlichkeit keinen Platz. Auch dauerhafte Symbole auf der Körperhaut, wie zum Beispiel Tätowierungen, legitimieren Personen nicht zum öffentlichen Tragen derartiger Markierungen. Sie müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden.

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