Bundespolizei stoppt bewaffneten Fahrgast im ICE

Bundespolizei stoppt bewaffneten Fahrgast im ICE
Ist die Waffe echt oder eine Softair-Pistole? Nur wenige Leute werden dies auf den ersten Blick erkennen - Foto: JPH/Symbolbild
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Ein Reisender eines ICE alarmierte am späten Mittwochabend, 17.09.2025, die Bundespolizeiinspektion in Hannover. Zuvor hatte er bemerkt, dass ein 22-jährigen Mann aus Bulgarien während der Fahrt von Würzburg nach Hannover öffentlich mit einer vermeintlichen Schusswaffe hantiert hatte und diese anschließend in seinem Reisegepäck verstaute.

Einsatz bei Eintreffen des ICE

Gegen 22.30 Uhr warteten die alarmierten Beamten der Landes- und der Bundespolizei bereits auf den einfahrenden ICE im Hauptbahnhof Hannover. Anhand der Beschreibung, der Wagennummer und des Sitzplatzes konnte der Betroffene schnell identifiziert und widerstandslos aus dem Zug geführt werden. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks entdeckten die Beamten eine schwarze und täuschend echt aussehende Softairpistole samt einem Magazin. Die aufgefundene Anscheinswaffe wurde beschlagnahmt und der Mann vorläufig festgenommen. Seine Begleitperson konnte als Zeugin zum Vorfall identifiziert werden. Bereits wenige Minuten nach Einfahrt setzte der betroffene ICE seine Fahrt wieder fort. Glücklicherweise wurde die Softairpistole nicht gegen Mitreisende oder andere Personen eingesetzt.

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Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der 22-Jährige die Bundespolizeidienststelle wieder verlassen und seine Reise fortsetzen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Führens einer Anscheinswaffe ein.

Waffen haben in der Öffentlichkeit und insbesondere im öffentlichen Personennah und -fernverkehr nichts zu suchen. Für Einsatzkräfte wird jeder Verdacht als potentieller Ernstfall behandelt und polizeiliche Maßnahmen entsprechend konsequent durchgeführt. Auch zum Spiel gedachte Anscheinswaffen, wie zum Beispiel Softairwaffen, können meist sehr schlecht oder nicht von einer echten Schusswaffe unterschieden werden. Ein Scherz kann unter Umstände erhebliche Kosten und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Seit dem 31. Oktober 2024 ist das Waffengesetz dahingehend verschärft und das Mitführen von Waffen und neuerdings auch Messern explizit im öffentlichen Personenverkehr verboten worden.

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