Betriebe und öffentlicher Nahverkehr auf Einhaltung des Infektionsschutzes kontrolliert

Mehrere Kontrollteams der drei Behörden Region, Landeshauptstadt und Polizeidirektion haben am Montag, 29.11.2021, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Sporteinrichtungen kontrolliert. Die Leitung der gemeinsamen Kontrollaktion präsentierte am Dienstag die vorläufige Bilanz.

Mehrre Teams kontrollierten die 2-G-Regeln – Foto: JPH

Neben der weiterlaufenden Bestreifung der Weihnachtsmärkte in der Innenstadt Hannovers starteten die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Polizeidirektion in Hannover am Montag, 29.11.2021, eine gemeinsame Kontrollaktion, um die Einhaltung der Allgemeinverfügung der Region Hannover und der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu überwachen. Ziel waren dabei vornehmlich innerstädtische öffentliche Betriebe, wie beispielweise Restaurants, Bars, Fitnessstudios und Friseurgeschäfte, aber auch der öffentliche Personennahverkehr.

In über 180 Einrichtungen und Geschäften überprüften die gemeinsamen Kontrollteams die nötigen Hygienekonzepte, die Einhaltung der 2-G- und 3-G-Regeln, das Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nase-Bedeckung von Beschäftigten und Gästen und das Bereitstellen der Möglichkeit zur Kontaktnachverfolgung. Etwa einhundert Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz wurden dabei festgestellt und Verfahren eingeleitet. Fast die Hälfte der Ordnungswidrigkeiten bezog sich auf Kunden, die keine Mund-Nase-Bedeckung trugen. In einer Gaststätte im Stadtteil Vahrenheide wies sich ein 28-Jähriger mit einer mutmaßlich gefälschten Impfbescheinigung aus.

Ebenso zeigte ein 26-Jähriger in einem Friseurgeschäft in Ricklingen einen Impfausweis vor, bei dem es sich vermutlich um eine Fälschung handelt. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Am Nachmittag waren die Kontrollteams dann mit Beschäftigten der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe unterwegs. Zwischen der Markthalle und dem Kröpcke verstießen über 35 Fahrgäste gegen die 3-G-Regel. Auch dabei wurde bei einem 31 Jahre alten Mann ein mutmaßlich falsches Impfzertifikat festgestellt und ein Verfahren eingeleitet. Auch die Beteiligten der Verkehrsbetriebe zogen nach der Kontrolle eine positive Bilanz über das Ergebnis und die funktionierende Zusammenarbeit der Behörden.

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