Auffahrunfall von drei Fahrzeugen – Kolonne hat Vorrecht

Zu einem Unfall ist es am Mittwoch, 03.02.2021, auf der Kreuzung der B 188 mit der L 412 gekommen. Gegen 8 Uhr ist der 31-jährige Fahrer eines silberfarbenen VW Passat die B 188 in Richtung Hülptingsen gefahreng. Zeitgleich passierte eine polizeiliche Fahrzeugkolonne mit der üblichen Kolonnenkennzeichnung (Blaulicht ohne Martinshorn, Fahrlicht) auch bei Rotlicht weiterhin die Kreuzung, um auf die B 188 in Richtung Burgdorf einzubiegen.

Kolonnenrecht ist oft nur schwach bekannt – Foto: JPH

Der 46-jährige Fahrer eines schwarzen VW-Transporters und die 30-jährige Fahrerin eines lilafarbenen Opels hielten daher an der Kreuzung trotz „Grünlichts“ korrekt an der Ampel an. Dies bemerkte der Passatfahrer jedoch zu spät und fuhr trotz eines Bremsmanövers auf den Opel auf. Dadurch wurde dieser auf den davor haltenden VW-Transporter geschoben. Durch die Zusammenstöße wurde der Passatfahrer leicht am verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe.

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