Niedersächsische Landesregierung streicht 272 Berichts- und Dokumentationspflichten

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 29.09.2026,eine erste Streichliste im Rahmen des Dokumentationsmoratoriums beschlossen. Danach werden 272 Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten im niedersächsischen Landesrecht abgeschafft oder vereinfacht. Die Umsetzung beginnt unmittelbar.
Grundlage ist der Beschluss der Landesregierung vom 27. April 2026. Er sieht vor, solche Pflichten in niedersächsischen Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften grundsätzlich abzuschaffen. Bestehen bleiben sollen nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit ausdrücklich begründet wird, etwa weil höherrangiges Recht sie zwingend vorschreibt. Alle Ressorts haben daraufhin die Pflichten in ihrem Zuständigkeitsbereich erfasst und bewertet, auch die Kommunen waren einbezogen. Rund 3.000 Pflichten wurden gemeldet. Etwa 700 davon beruhen auf Bundes- oder EU-Recht und dürfen vom Land nicht ohne Weiteres aufgehoben werden. Auf der heute beschlossenen Liste stehen zunächst die Pflichten, bei denen eine Abschaffung oder Anpassung schnell möglich ist.
„Bürokratie ist selten die eine große Vorschrift. Es sind die vielen kleinen Pflichten, die sich über Jahre angesammelt haben“, erklärte Ministerpräsident Olaf Lies. „Und wir haben die Beweislast umgedreht: Nicht wer eine Pflicht abschaffen will, muss sich rechtfertigen, sondern wer sie behalten will. Es kommt weg, was weg kann.“
Drei Beispiele aus der Liste:
Schule: Wenn Eltern nach der Grundschule die weiterführende Schulform für ihr Kind wählen, mussten Lehrkräfte die Beratungsgespräche bislang schriftlich dokumentieren. Weitergeleitet wurden diese Aufzeichnungen nicht, und die Entscheidung über die Schulform treffen ohnehin die Eltern. Die Beratung selbst bleibt selbstverständlich, aber die Dokumentationspflicht entfällt künftig.
Campingplätze: Betreiber von Camping- und Wochenendplätzen mussten bislang einen jederzeit zugänglichen Fernsprechanschluss vorhalten, dazu einen Aushang mit Anschrift und Rufnummer von Polizei, Feuerwehr, Krankentransport, Unfallhilfestation, nächstem Arzt und nächster Apotheke. Diese „aus der Zeit gefallene“ Vorgabe entfällt.
Kommunen: Die Landräte, die Spitze der Region Hannover sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte waren bislang gesetzlich verpflichtet, der Landesregierung über Vorgänge zu berichten, die für diese von Bedeutung sind. Diese allgemeine Berichtspflicht entfällt. Denn wann etwas an das Land weiterzugeben ist, können die Verantwortlichen vor Ort selbst am besten beurteilen.
So wird nun umgesetzt:
Die 272 Pflichten werden auf unterschiedlichen Wegen aufgehoben oder angepasst:
- 54 gesetzlich geregelte Pflichten werden in einem gemeinsamen Artikelgesetz unter Federführung der Staatskanzlei oder in Gesetzgebungsvorhaben der Ressorts geändert.
- 20 Pflichten auf Verordnungsebene werden geändert oder aufgehoben, 18 davon gebündelt in einer Sammelverordnung der Landesregierung.
- 197 Pflichten heben die Ressorts in eigener Zuständigkeit auf oder passen sie an. Die notwendigen Schritte sollen bis Ende 2026 veranlasst sein.
- Eine weitere Pflicht wird vom zuständigen Ressort aktuell bereits aufgehoben.
Erster Schritt – weitere folgen
Die jetzt beschlossene Liste umfasst die Pflichten, bei denen sich eine Abschaffung oder Anpassung zügig umsetzen lässt. Nächste Schritte sind bereits vorbereitet. Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Ressorts auch die Begründungen für jene Pflichten erneut prüfen, die bislang bestehen bleiben sollen. Die weiteren Schritte bündelt die Landesregierung künftig in eigenen Entlastungskabinetten.
„Diese Liste bedeutet nur den Anfang. Die nächsten Pflichten kommen auf den Prüfstand“, so Ministerpräsident Lies. „Jede Stunde, die niemand mehr in einen Bericht steckt, den keiner braucht, ist eine Stunde für die eigentliche Arbeit – im Betrieb, in der Schule, im Rathaus.“
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