Schwerpunktkontrolle im Güterverkehr: Polizei in Hannover ahndet zahlreiche Verstöße

Schwerpunktkontrolle im Güterverkehr: Polizei in Hannover ahndet zahlreiche Verstöße
Kontrolle von gewerblichem Verkehr auf der A 2 am Dienstag ergab einige Treffer - Foto: JPH
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Einsatzkräfte Autobahnpolizei Hannover haben am Dienstag, 21.04.2026, auf der Autobahn 2 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs zahlreiche Verstöße, darunter mehrere deutliche Überladungen von Fahrzeugen, festgestellt und konsequent geahndet. Ziel der Kontrollmaßnahmen war die Steigerung der Verkehrssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur.

Unter anderem fiel den Beamten ein Sattelzug auf, der mit mehr als 24 Tonnen Gefahrgut in sogenannten Big Bags beladen war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Sicherung mittels Spanngurten die Umverpackungen der festen Gefahrstoffe bereits beschädigt hatte. Da dies bereits einen Verstoß gegen das Gefahrgutrecht darstellte, prüfte das Team die Situation eingehend.

Die Prognose der spezialisierten Einsatzkräfte fiel deutlich aus: Bis zur Ankunft am Zielort hätten die Gurte die Verpackungen voraussichtlich so stark zerstört, dass Gefahrgut hätte austreten können, was dann sogar eine Straftat dargestellt hätte. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt, bis eine ordnungsgemäße Sicherung gewährleistet war.

Ein Lastwagen mit Anhänger, der für einen Holztransport eingesetzt wurde, rückte ebenfalls in den Fokus der Kontrolleure. Beim polizeilichen Wiegen ermittelten die Einsatzkräfte ein Gesamtgewicht von mehr 45 Tonnen. Damit wurde die zulässige Gesamtmasse von 40.000 Kilogramm um mehr als 5.000 Kilogramm – was einer Überladung von mehr als 12 Prozent entspricht – überschritten. Der Lastwagenfahrer, der in Personalunion auch als Fahrzeughalter und Unternehmer fungierte, zeigte sich von dem Ergebnis überrascht. Die Polizei betont in diesem Zusammenhang, dass insbesondere überladene Fahrzeuge eine enorme Belastung für die bereits angegriffenen Straßen und Brücken darstellen. Gegen den Halter wurde ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In einem weiteren Fall kontrollierten die Beamten einen 3,5-Tonner eines Handwerksbetriebs auf dem Weg zu einer Baustelle. Trotz einer Nutzlast von lediglich 1.300 Kilogramm hatte der Fahrer auf Anordnung seines Vorgesetzten allein 55 Säcke Ausgleichsmasse mit einem Gesamtgewicht von 1,3 Tonnen sowie verschiedenes Werkzeug und Baumaterial geladen. Die Waage bestätigte den Verdacht: Das Fahrzeug war um 710 Kilogramm überladen. Da die Überladung bereits durch ein einfaches Addieren der Gewichte auf dem Packzettel ersichtlich war, nahmen die Beamten eine vorsätzliche Überschreitung des Gesamtgewichtes an. Ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den verantwortlichen Vorgesetzten eingeleitet. Da sich die nächstgelegene Abladestelle direkt am Zielort befand, gestatteten die Beamten die Weiterfahrt bis dorthin.

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