Bundespolizei verlängert Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover


Die Bundespolizeidirektion in Hannover verlängert die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover bis zum 31. August 2025.
Ausnahmen sind der Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige, ausschließlich der „Raschplatzhalle“ sowie der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade. Die Allgemeinverfügung ist auf den nachfolgenden Zeitraum begrenzt: Freitag, 1. August 2025, 0 Uhr, bis Sonntag, 31. August 2025, 24 Uhr.
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Eine Möglichkeit, um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, welcher Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen.
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Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, doch wo ist der Staat wenn er gebraucht wird? Dieser Staat tut alles dafür damit potentielle Opfer den Angreifern möglichst wehrlos gegenüber stehen. Es gibt nicht nur den Hauptbahnhof, es gibt auch den Gefährdungsbereich drumherum. Der Hauptbahnhof gehört zu den gefährlichsten, die Stadt liegt bundesweit an 6. Stelle im Gefährdungsranking. Wer z.B. lediglich Pfefferspray zur Selbstverteidigung bei sich tragen will wird als gesetzestreuer Bürger bei einer Anreise über den Hauptbahnhof daran gehindert, nennt sich Waffenverbotszone. Schrillalarm? Die Zeugen haben ja jetzt schon Halsschmerzen vom Kopf wegdrehen, niemand will sich für die Hilfeleistung vor Gericht verantworten müssen, und wenn sich jemand erfolgreich wehrt wird nach ihm gefahndet. Er muss vor Gericht nachweisen dass es Notwehr war, wird u.U. vom Agressor angezeigt. Kann er keine Zeugen aufbieten hat er schlechte Karten. Vielleicht sollte mal ein Blick nach Tchechien geworfen werden, es ist nicht unbedingt hilfreich auch die andere Wange hinhalten zu müssen.