Änderung der Abfallgebühren kommt: Überprüfen Sie Ihren Volumenbedarf

„Veränderungen im Bereich der Abfallpolitik sind nicht von heute auf morgen möglich. Diese Erfahrung haben wir seit der Kommunalwahl 2016 gemacht. Neben den politischen Vorgaben im Koalitionsvertrag mit der SPD bestimmten Faktoren wie Rechtssicherheit der Satzung und die Verantwortung für den kommunalen Abfallbetrieb aha das endgültige Verhandlungsergebnis“, erklärt Bernward Schlossarek der CDU-Fraktionschef in der Region Hannover aus Lehrte.

Die erforderliche Müllmenge kann jetzt erneut angepasst werden – Foto: JPH
CDU lobt den gefundenen Kompromiss

Aus Sicht der CDU-Fraktion haben in den Verhandlungen zur neuen Abfallgebührensatzung zwei Aspekte eine wesentliche Stelle eingenommen. Neben dem Einlösen des zentralen CDU-Wahlversprechens, das Mindestmüllvolumen von 10 Liter auf 5 Liter pro Person zu senken, spielt auch die Rechtssicherheit der Satzung eine zentrale Rolle. „Um dies zu erreichen, haben wir lange und am Ende auch erfolgreich verhandelt. Die wesentliche Forderung, dass das Mindestvolumen auf 5 Liter gesenkt werden kann, wurde erreicht. So schaffen wir Anreize zur Müllvermeidung. Wer wenig Restmüll erzeugt und gut sortiert, zahlt ab 2020 weniger Gebühren“, erklärt Schlossarek.

Die Berechnung der Gebühren ist ein Mix aus bestelltem Volumen und spezifischem Gewicht. Das spezifische Gewicht wird aufwendig über Stichproben ermittelt und überprüft. Das Ergebnis der Stichproben zeigte deutlich, dass das Gewicht in den Restabfallsäcken höher ist als erwartet. Deshalb arbeitet aha bei der Gebührenbemessung hier nun mit einem anderen Faktor. Und so fallen höhere Kosten für die Restabfallsäcke an. „Kurz gefasst kann man sagen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Restabfallsackes mehr Gewicht einsammeln lassen als die Tonnennutzer beim gleichen Volumen“, fasst Schlossarek die Veränderungen zusammen.

Sack ist nun Regelbestandteil der Abfuhr

Wir schaffen mit dieser Berechnung eine gerechte und hoffentlich eine rechtsichere Satzung, die den Restabfallsack schützt und sicher in die neue Gebührenberechnung integriert. Dazu kommt, dass die CDU-Fraktion in den Verhandlungen das Ende der Zwangstonne erreicht hat. Im Umland kann man nun bei einem Umzug oder bei Veränderungen im Haushalt den Sack behalten und wird nicht automatisch mit einer Restabfalltonne beglückt.

„Wer sparen möchte, sollte nun dringend sein bestelltes Restmüllvolumen, unabhängig ob Sack oder Tonne, überprüfen und bei aha anpassen lassen. Wer wenig Müll erzeugt, zahlt auch weniger Abfallgebühren“, erklärt Schlossarek abschließend. Die entsprechenden Formulare sind laut aha auf der Internetseite des Unternehmens zu finden.

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