Neue Schiedsperson für Schiedsbezirk III in Sehnde gesucht

Die Stadtverwaltung Sehnde sucht einen oder mehrere Freiwllige Personen, die sich für das Amt der Schiedsperson im Bezirk III, also Sehnde, Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke und Rethmar interessieren. Das Amt ist neu zu besetzen.  Schiedspersonen sind Bestandteil des Rechtspflegesystems der Bundesrepublik.

Eine Schiedsperson bietet eine niederschwellige Rechtspflege – Graik: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet die Stadt nach Paragraph 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter ein Schiedsamt ein. Die Schiedsperson sollte folgende Voraussetzungen für die Ausübung des Schiedsamtes mitbringen:

  • Sie soll nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
  • Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und
  • Sie sollte im Bezirk des Schiedsamtes wohnen.

Schiedsperson kann dagegen nicht sein,

  • wer über eine gerichtlich angeordnete Beschränkung seines Vermögens verfügt und
  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Interessenten für dieses Ehrenamt können sich bis zum 20. August 2020 schriftlich bei der Stadt Sehnde bewerben.

Die Vereinigungen der Schiedspersonen besitzen ein Anhörungsrecht bei der Neubesetzung eines Schiedsamtes. Zu gegebener Zeit wird von einer Schiedspersonenvereinigung ein praxisbezogenes halbtägiges Informationsseminar für Bewerberinnen und Bewerber organisiert. Das Seminar dient den möglichen Schiedspersonen dazu, sich einen Einblick in die Aufgaben dieses Ehrenamtes zu verschaffen. Dieses Seminar ist ebenso Grundlage für ein aufbauendes Seminar, das nach der Wahl und Verpflichtung der neuen Schiedsperson absolviert wird. Es ist auch Grundlage des Beitritts zur Schiedspersonenvereinigung.

Der Beitritt zu einer Schiedspersonenvereinigung ist nicht verpflichtend. Auf Nachfrage erhalten Sie gern weitere Informationen darüber. Bewerberinnen und Bewerbern entstehen keine Kosten im Auswahlverfahren. Die eingesetzten Schiedspersonen erhalten später eine Aufwandsentschädigung. Die Stadt Sehnde hofft auf zahlreiche Bewerbungen möglichst vieler Bevölkerungsschichten. Menschen mit Migrationshintergrund werden besonders ermutigt, ihre Bewerbung für dieses interessante Ehrenamt abzugeben. Für Fragen steht den Interessenten Viola Triebskorn vom Fachdienst Ordnung  unter der Telefonnummer 05138/707- 222 zur Verfügung.

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