Verlängerte Antragsfrist für Corona-Hilfen für die Tourismusbranche

Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen der Tourismusbranche in der Corona-Krise wird die Antragsfrist für die Corona-Hilfen für öffentliche Tourismusorganisationen bis zum 28. Februar 2021 verlängert.

Dr. Bernd Althusmann teilt Verlängerung der Hilfen mit – Foto: JPH/Archiv

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann begründet dies so: „Die Tourismusbranche steht mit dem seit November geltenden Lockdown vor riesigen Herausforderungen, die aus eigener Kraft oft nicht zu bewältigen sind. Hier gilt es nun, das erfolgreiche Hilfsangebot aus dem Herbst 2020 schnell, einfach und unbürokratisch fortzusetzen.“ Im September hatte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ein insgesamt 120 Millionen starkes Corona-Hilfsprogramm für Gastronomie und Tourismus aufgelegt. Öffentliche touristische Akteure, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können daraus Unterstützung erhalten. Ziel ist es, dass die regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen weiterhin leistungsfähig bleiben.

Auch für die weiteren Programme, die das Wirtschaftsministerium zur Unterstützung der Tourismusorganisationen im Herbst gestärkt hatte, können weiterhin Anträge gestellt werden. Dies betrifft die Förderung touristischer Infrastrukturen und die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte, von der u.a. digitale touristische Vorhaben profitieren sollen.  Weitere Informationen sowie die Richtlinien und Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten der NBank.

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