Maskenpflicht an der KGS Sehnde – Grundschulen und Kitas ausgenommen

Die Inzidenzzahlen der Region sind nunmehr auf über 100, auch in Lehrte ist dieser Wert nun überschritten. In Sehnde ist er mit 80 zwar noch darunter, doch die Region als Ganzes wird bewertet. Deshalb ist für die Schulen nun auch im Unterricht ab der Sekundarstufe I das Tragen einer (MNB) im Unterricht verpflichtend. Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule) und die Kitas sind nicht von diesen Maßnahmen betroffen, so das Kultusministerium.

Neue Corona-Verordnung in Kraft

Einziger Zugang für Besucher der KGS – Foto: JPH

Die neue Corona-Verordnung des Niedersächsischen Kultusministeriums sieht nun ab Montag, 2. November 2020, für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Corona-Risikogebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 im Szenario „A“ eine MNB im Unterricht vor. Zudem definiert das Land über die neue Corona-Verordnung klare Voraussetzungen für einen Wechsel von Schulen in das „Szenario B“, das wieder geteilte Lerngruppen mit Unterricht im Wechselmodell vorsieht: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 in Kombination mit einer Infektionsschutzmaßnahme an einer Schule soll eben diese Schule wieder zu „geteilten Klassen“, in der Regel für 14 Tage, übergehen.

Im Grundsatz bleibt es aber dabei, dass die Schulen in Niedersachsen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Da die Region Hannover nun über der Inzidenzzahl 100 liegt, müssen auch die Schüler der KGS im Unterricht mit MNB arbeiten.

Szenario B sieht Trennung vor

Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner wechseln zudem alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (in der Regel 14 Tage) in das „Szenario B“. In diesem Wechselmodell kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen von MNB im Unterricht ist nicht länger erforderlich sein. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im Szenario B verpflichtend zu Hause unterrichtet.

Unter eine die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.

Maskenpflicht für alle auf dem Gelände

Die Kitas haben kein Szenario A – Foto: JPH/Archiv

Zusätzlich gilt an der KGS Sehnde auf dem gesamten Schulgelände, also sowohl in den Gebäuden als auch auf dem Außengelände, eine Maskenpflicht. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Tätigen ebenso wie für Besucher der KGS und Passanten während der Durchgangsdauer über das Geländes. „Aufgrund baulicher Strukturen und einer Zahl von rund 1800 Personen, die täglich in der Schule sind, ist es leider nicht möglich, auch in den Pausen eine durchgängige Trennung der Jahrgänge oder Kohorten unter Wahrung des Mindestabstandes umzusetzen“, so die Schule.

Außerdem werden Besucher der KGS gebeten, nur mit einem vorab vereinbarten Termin in die Schule zu kommen. Zudem müssen sie dann ihre Kontaktdaten sowie die Anwesenheitszeiten zum Zwecke einer Kontaktnachverfolgung am Eingang angeben. Deshalb ist der Zugang für Besucher nur über den Haupteingang Am Papenholz möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Besucher einen Besucherausweis, der für die Dauer des Besuchs gut sichtbar getragen werden muss – ebenso wie die MNB.

Kitas haben kein Szanrio A

Für Kitas gilt dagegen: Das Gesundheitsamt kann in einer Kindertageseinrichtung den eingeschränkten Betrieb (Szenario B) anordnen, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Kindertageseinrichtung liegt, die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt, und zugleich eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet wurde. Im eingeschränkten Betrieb gilt dann wieder das Prinzip der strengen Gruppentrennung und offene Gruppenkonzepte sind untersagt.

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