Erleichterungen bei 2-GPlus: Dreifach Geimpfte müssen nicht testen

Ab heute werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2GPlus-Regelungen gelten, befreit.

Die dritte Impfung befreit vom Test – Foto: JPH

Für den Besuch solcher Einrichtungen müssen diese Personen lediglich den Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie führen – also einschließlich der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt damit. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab Sonnabend soll die Befreiung aber möglichst im ganzen Land schon umgesetzt werden. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst „geduldet“.

Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben.

Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2-GPlus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.

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