Mund- und Nasenschutz für Fahrgäste – Sonderfahrpläne des ÖPNV werden erweitert

Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) müssen ab kommenden Montag, 27. April, einen Mund-Nasenschutz tragen. Das Land Niedersachsen hat, wie mittlerweile alle Bundesländer, einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht.
Der Großraum-Verkehr Hannover (GVH) und seine Verkehrsunternehmen können den Fahrgästen keine Masken zur Verfügung stellen. Laut Verordnung der Landesregierung reicht aber auch die Bedeckung der Mund-Nasen-Partie durch beispielsweise ein Tuch oder einen Schal. Die Verkehrsunternehmen im GVH weisen ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Pflicht hin. üstra, regiobus und die Eisenbahnunternehmen werden ihre Fahrgäste per Durchsagen oder mittels Infodisplays in Stationen, in Fahrzeugen oder an Haltestellen über die Regelung informieren.

üstra stellt Angebot wieder um – Foto: JPH/Symbolbild

„Die Masken müssen gemäß Verordnung unbedingt auch bereits an den Stationen, Haltestellen und Bahnsteigen getragen werden. Denn in Wartesituationen und beim Ein- und Ausstieg kann, genau wie in den Fahrzeugen, nicht immer der nötige Mindestabstand eingehalten werden“, so GVH Geschäftsführer Ulf Mattern.

Auch Service- oder Prüfpersonale  werden einen Mundschutz tragen. Fahrerinnen und Fahrer sind hingegen von der Regelung ausgenommen. Hier wurden bereits ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Der Fahrerbereich beispielsweise im Bus ist durch Folie und Absperrband vom Fahrgastbereich separiert. Der Einstieg beim Fahrer ist bereits seit einigen Wochen nicht mehr möglich. Im Stadtbahn- und Zugverkehr ist das Fahrpersonal ohnehin in geschlossenen Kabinen von den Fahrgästen getrennt.
Eine Kontrolle der Fahrgäste bezüglich der Einhaltung der Mundschutzpflicht ist durch die Verkehrsunternehmen nicht leistbar. „Wir gehen davon aus, dass unsere Fahrgäste sich an die Vorgaben halten und wie bisher sehr vernünftig handeln werden“, sagt der Verkehrsdezernent der Region Hannover, Ulf-Birger Franz.

Sonderfahrpläne von ÜSTRA und regiobus ab Montag – Anpassungen im Schülerverkehr

Derzeit fahren regiobus und üstra rund 70 bis 80 Prozent ihres regulären Verkehrsangebots. Mit Blick auf die schrittweise Öffnung der Schulen, passen üstra und regiobus diesen zurzeit geltenden Sonderfahrplan an. Die genauen Änderungen für die einzelnen Linien sind über die GVH App sowie online über gvh.de, uestra.de oder regiobus.de zu finden.

üstra Busbereich

Grundsätzlich bleibt der Sonderfahrplan bestehen. Das bedeutet, die üstra Busse fahren von Montag bis Freitag nach dem Sonnabendfahrplan. Wegen der schrittweisen Schulöffnung bietet die üstra jedoch ab Montag, 27. April, Betriebsbeginn, wieder alle planmäßigen Schulfahrten an. Außerdem wird das Angebot zu den Zeiten des Schülerverkehrs angepasst und teilweise mit zusätzlichen Bussen verstärkt. Dies betrifft beispielsweise die üstra Buslinien 120, 121, 125, 346, 371, 372 und 581. Die bisherigen Anpassungen und Verstärkerfahrten während der Pendlerzeiten, wie zum Beispiel auf den Linien 135, 253 und 480, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Busse übernehmen wieder den Schülerverkehr – Foto: JPH

regiobus

Die regiobus fährt zurzeit ebenfalls nach dem Sonnabendfahrplan. Die hat diesen aber bereits in den letzten Wochen erweitert und bedarfsweise angepasst, so auf den sprintH Linien 300, 500 und 700. Aufgrund der sukzessive beginnenden Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird der aktuelle erweiterte Sonnabendfahrplan ab kommenden Montag um zusätzliche Fahrten, die die Bedarfe der Schulstandorte abdecken sollen, aufgestockt. Damit bedient regiobus im Schülerverkehr rund 75 Prozent des „herkömmlichen“ Angebotes.

üstra Stadtbahn

Der Sonderfahrplan für die üstra Stadtbahnen ist ebenfalls weiterhin gültig. Zusätzlich stehen hinsichtlich der Schulöffnung ab Montag, 27. April, Verstärkerzüge bereit, die bedarfsorientiert eingesetzt werden. Montags bis sonnabends fahren die üstra Stadtbahnen ab Betriebsbeginn bis kurz vor 6 Uhr im 30-Minuten-Takt, mit Anschlusssicherung am „Kröpcke“. Danach setzt ein 15-Minuten-Takt ein. Dieser wird bis zirka 19 Uhr gefahren. Danach verkehren die Bahnen wieder im 30-Minuten-Takt mit „Kröpcke-Anschluss“. Die letzten Fahrten vor Betriebsschluss verkehren täglich gegen 0.45 Uhr vom „Kröpcke“. Es wird weiterhin kein Nachtsternverkehr in den Nächten von Freitag auf Sonnabend und von Sonnabend auf Sonntag angeboten. Für die Linien 10 und 17 gelten andere Fahrzeiten. Die Linie 10 fährt durchgehend im 15-Minuten-Takt. Die Linie 17 verkehrt ab Betriebsbeginn bis 20.30 Uhr durchgehend im 30-Minuten-Takt. Auf den Linien 2 und 8 gibt es während des Sonderfahrplans keinen Y-Verkehr. Sonntags gilt bis zirka 19.15 Uhr der reguläre Sonntagsfahrplan. Ab etwa 19.15 Uhr fahren die Stadtbahnen im 30-Minuten-Takt mit „Kröpcke-Anschluss“.

Kundenzentren von GVH, üstra und regiobus weiterhin geöffnet

Das GVH/üstra Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 ist weiterhin regulär geöffnet. Die regiobus Servicestelle in der Georgstraße in Hannover bleibt montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr erreichbar. In beiden Einrichtungen werden Kundinnen und Kunden ebenfalls dazu aufgefordert, die Mund- und Nasenpartie zu bedecken, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Mund-/Nasenschutz ist bereits an den Haltestellen anzulegen – Foto: JPH – Foto: JPH

Weitere Maßnahmen behalten Gültigkeit

Die bisherigen Maßnahmen in den Stadtbahnen und Bussen greifen weiterhin. Somit ist der Ein- und Ausstieg in die Busse von üstra und regiobus nur durch die hinteren Türen möglich. Die erste Sitzreihe in den Fahrzeugen ist außerdem abgesperrt. Die üstra und die regiobus haben zudem die Reinigungstätigkeiten intensiviert, insbesondere an stark frequentierten Kontaktpunkten, wie Haltestangen und Halteschlaufen.
Die Fahrgäste bleiben weiterhin aufgefordert, sich einen sicheren Halt zu verschaffen. Zudem werden an allen Stationen und Haltestellen die Türen automatisch geöffnet, um unnötigen Kontakt mit den Türtastern zu vermeiden. Fahrzeugbedingt gibt es hier Einschränkungen.

Servicetelefon für Einrichtungen/Firmen

Für den Fall, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders relevanter Einrichtungen (Krankenhäuser, Apotheken, Lebensmittelhandel, etc.) Probleme haben ihre Arbeitsstelle/ihren Einsatzort aufgrund des derzeit eingeschränkten Fahrplanes zeitgerecht zu erreichen, gibt es für Firmen und Institutionen die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0511/36 888 790 bei regiobus zu melden. Anfragen werden schnellstmöglich geprüft. Dieses Servicetelefon ist montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr besetzt.
Bei der üstra können sich Unternehmen über die Infohotline 0511/16 68 20 20 oder die E-Mail-Adresse kundenservice@uestra.de melden.
Der GVH weist darauf hin, dass auch weiterhin eine Fahrscheinpflicht gilt. Fahrkarten sind am besten über die GVH App, den Onlineshop auf gvh.de oder an Fahrkartenautomaten zu erwerben.

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