Vogelgrippe: Region hebt Aufstallungspflicht auf

Die allgemeine Aufstallungspflicht wird zum 1. Mai 2021 in der gesamten Region Hannover aufgehoben – das teilt die Region Hannover als zuständige Veterinärbehörde mit. Geflügelhalterinnen und -halter sind dann nicht mehr verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder überdacht in Gehegen zu halten. Mit der Aufhebung der Aufstallungspflicht reagiert die Region Hannover auf die aktuelle Risikoschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 26. April. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat deutschlandweit einen Rückgang der neuen Ausbrüche und Fälle von Vogelgrippe beobachtet und somit das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig eingestuft.

Hühner dürfen wieder ins Freie – Foto: JPH/Archiv

Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht empfiehlt der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Tierhalterinnen und Tierhaltern, wenn möglich auch weiterhin ihr Geflügel im Stall oder in einem überdachten Gehege zu halten, um das Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe zu reduzieren. Verpflichtend für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind weiterhin folgende Hygienemaßnahmen:

  • Geflügel sind nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
  • Geflügel sind nicht mit Oberflächenwasser zu tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Außerdem muss bei plötzlichem Auftreten von erheblichen Verlusten oder einem plötzlichen erheblichen Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auch immer das Vorliegen von Vogelgrippe über den Haustierarzt oder die Haustierärztin ausgeschlossen werden.

Knapp 2400 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 500 000 Tieren – von Hühnern über Puten, Enten bis zu Gänsen – waren von der regionsweiten Aufstallungspflicht betroffen, die am 24. März 2021 in Kraft getreten ist. Die Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Aufstalllungspflicht wird am Freitag, 30.4., veröffentlicht und gilt ab Samstag, 1. Mai 2021. Weitere Informationen sind im Netz abrufbar.

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