Ab zum Flug in den Urlaub: Was gehört nicht ins Gepäck

Die Bundespolizei stellt bei Flugreisenden immer wieder Gegenstände im Hand- oder Reisegepäck fest, die dort nichts zu suchen haben. Selbst Teile von Gewehren, Farbmittel, Lacke und Aerosole oder Powerbanks finden sich in aufgegebenen Koffern wieder. Im Handgepäck kommen öfter Wunderkerzen zum Vorschein. Mit diesen sollten Familienangehörige im Urlaub auf Geburtstage eingestimmt werden. Doch allesamt sind das Gegenstände die keine Sicherheitskontrolle überstehen.

Was darf nicht mit?
Was darf ins Flugzeug mitgenommen werden? – Foto: Red

Um sicher auf Flugreisen zu gehen, zeigt die Bundespolizeidirektion Hannover auf, bei welchen Gegenständen es zu Problemen beim Sicherheitscheck kommen kann.

Auf das Handgepäck bezogen gehören neben Wunderkerzen vor allem sogenannte Pfeffersprays, Messer mit einer Klingenlänge über sechs Millimetern, Spraydosen mit einem Fassungsvermögen über 100 Millilitern und große Scheren dazu. Ebenfalls sind Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden, verboten. Hierzu zählen Bohrmaschinen und Bohrer – einschließlich Akkubohrer -, Brecheisen, Sägen, Schraubendreher und Meißel, mit einem Schaft über sechs Zentimetern Länge, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Zudem sind weder im Hand- noch im Aufgabegepäck Dinge erlaubt, die auf der Verpackung ein „leicht entzündlich“ stehen haben.

Feuerzeuge und Flüssigkeiten

Feuerzeuge sind auch immer wieder ein Thema in den Sicherheitskontrollstellen. Pro Person darf ein Feuerzeug am Mann – oder der Frau – mitgeführt werden. Im Handgepäck oder Koffer haben Feuerzeuge auch nichts zu suchen.

Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht größer als 100 Milliliter sein. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen  aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Bitte bedenken Sie: Jede Person darf nur einen Beutel mit ins Flugzeug nehmen.

Thomas Gerbert, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover, stellt klar: „Schon beim Packen von Handgepäck und Aufgabekoffern kann jeder Reisende darauf achten, dass er zügig durch die Sicherheitskontrolle kommt.“

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