Zwei Waffenfunde am Flughafen Hannover

Gleich zwei Mal ist die Bundespolizei am Dienstag, 05.03.2019, auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen bei der Sicherheitskontrolle auf verbotene Genestände nach dem Waffengesetz gestoßen.

So wurde bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluges nach Adana/Türkei im Reisegepäck eines türkischen Fluggastes ein verbotener Gegenstand festgestellt und beschlagnahmt. Die 46-jährige Türkin wollte mit einem Fallmesser die Flugreise antreten. Das klappte nicht, denn erst nach Fertigung der entsprechenden Strafanzeige und Beschlagnahme des Messers konnte die Betroffene ihre Reise fortsetzen.

Die Waffen gelangten nicht ins Flugzeug – Foto: JPH/Symbolfoto

Ein vermeintlich harmloser Alltagsgegenstand rief am gleichen Tag für den gleichen Flug die Bundespolizei noch einmal auf den Plan. Bei der Luftsicherheitskontrolle des Fluges nach Adana/Türkei stellten die Luftsicherheitsassistenten im Reisegepäck eines 58-jährigen türkischen Staatsangehörigen eine Taschenlampe mit integriertem Elektroimpulsgeber, einem „Elektroschocker“, fest.

Dieses Elektroschockgerät erzeugt über eine Elektronik aus einer Batteriespannung einen Funkenüberschlag an den angebrachten Elektroden, die bei Aktivierung beim Gegenüber lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen können. Das deutsche Waffengesetz stuft solche Elektroimpulsgeräte, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, als verbotene Waffen ein. Daher erfolgte auch hier die Sicherstellung und erst nach Anfertigung einer Strafanzeige konnte auch dieser Betroffene seine Reise fortsetzen.

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