Wieder Schwerpunktkontrollen der Polizei auf der A 2

Die Polizei in Hannover hat am Montag, 23.11.2020, und Dienstag, 24.11.2020, auf der A 2 sowohl in Fahrtrichtung Dortmund als auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung erneut Schwerpunktkontrollen vorgenommen. Die Beamten stellten – wie auch in den Wochen zuvor – eine Vielzahl von Verkehrsverstößen fest.

Statt Gasgeruch Drogenkonsum

Mehrere LKW-Fahrer fielen bei der Kontrolle auf – Foto: JPH

Während der Kontrolle auf der Rastanlage Auetal-Süd in Fahrtrichtung Berlin wurden die Beamten von einem Autofahrer angesprochen. Der 39-Jährige war aus Holland nach Polen unterwegs und bat die Polizisten um Hilfe. Er war der Auffassung war, in seinem Ford Mondeo Gasgeruch bemerkt zu haben. Bei der Überprüfung des Wagens konnten die Beamten allerdings keinen Gasgeruch wahrnehmen; auch ein technischer Defekt ließ sich nicht erkennen.

Da während des Gesprächs bei dem Fahrer jedoch leichte körperliche Auffälligkeiten feststellbar und seine Angaben zunehmend nicht logisch nachvollziehbar waren, führten die Beamten bei ihm noch vor Ort einen freiwilligen Drogenschnelltest durch. Der schlug positiv auf Amphetamine an.

Der 39-Jährige räumte den Drogenkonsum ein. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und brachten ihn zu einer Blutentnahme in die Polizeidienststelle in Garbsen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wurde angeordnet. Nach Ende der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen.

Mehrere andere Verstöße

Insgesamt wurden von den Einsatzkräften des Zentralen Verkehrsdienstes der Polizeiinspektion Besondere Dienste an zwei Tagen 36 Verstöße gegen das Überholverbot geahndet. 17 Lastwagenfahrer hielten sich nicht an die Lenk- und Ruhezeiten und müssen jetzt mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Vier Fahrer waren zu schnell, einer wurde beim Nutzen des Mobiltelefons erwischt und einer unterschritt den Mindestabstand zu seinem Vordermann. Zudem stellten die Beamten bei drei Fahrzeugen eine Überladung fest, bei einem Personenwagen mit einem Anhänger wurde das zulässige Gesamtgewicht um 60 Prozent überschritten. Die Polizeibeamten untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt.

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