Mit dem Würgeholz nach Moskau

Bei der Luftsicherheitskontrolle am Montag, 15.07.2019, auf dem Flughafen Hannover ist bei einem Flug nach Moskau durch die Bundespolizei ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz bei einer Reisenden festgestellt und beschlagnahmt worden.

Würgeholz wurde sichergestellt – Foto: JPH/Symbolfoto

Dabei wollte eine 37-jährige Deutsche mit einem Nunchaku, zwei Hölzer, die mit einer Kette verbunden sind, in ihrem Reisegepäck ihre Flugreise antreten. Dieser Gegenstand ist nach dem Gesetz als Waffe einzustufen. Dabei ist es sogar unerheblich, aus welchem Material ein Nunchaku, umgangssprachlich auch „Würgeholz“ genannt, besteht. Wer einen solchen Gegenstand beispielweise besitzt macht sich strafbar. Ohne das Nunchaku, aber mit einer Strafanzeige im Handgepäck, konnte der Fluggast nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Flugreise nach Osten dann antreten.

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