Erstimpfungen in der JVA Sehnde abgeschlossen – nun folgen die Gerichte

Die Erstimpfungen der Bediensteten im Niedersächsischen Justizvollzug werden in dieser Woche so gut wie abgeschlossen sein. Nahezu allen rund 4000 Beschäftigen in den Gefängnissen konnte in den vergangenen sechs Wochen ein Impfangebot gemacht werden. Die Impfbereitschaft ist hoch, sie liegt zum Teil bei über 96 Prozent.

Mitarbeiter der JVA Sehnde geimpft – Foto: JPH

Justizministerin Barbara Havliza sieht das positiv: „Ich freue mich sehr, dass wir die Erstimpfung in den vergangenen Wochen so zügig und geräuschlos anbieten und durchführen konnten. Die Beschäftigten in den Gefängnissen stehen seit nunmehr über einem Jahr unter einem erheblichen Druck. Infektionen müssen verhindert werden, das ist uns weitgehend gelungen. Die Gefangenen müssen weiter gut betreut werden und vor allem muss die Sicherheit gewährleistet bleiben. Es war deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung, den Justizvollzug zu priorisieren.“

Die Niedersächsische Landesregierung hat ganz bewusst entschieden, die Beschäftigten im Justizvollzug vorrangig zu impfen. Denn es hat sich gezeigt, dass Gemeinschaftseinrichtungen in der Pandemie besonders gefahrengeneigt sind. Die Impfung des Personals in Justizvollzugsanstalten dient deshalb insbesondere dem Schutz der Beschäftigten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten.

In Niedersachsen gibt es insgesamt 41 Einrichtungen des Justizvollzuges. Die Impfungen der JVA-Bediensteten erfolgen überwiegend in den Impfzentren vor Ort. Mobile Impfteams besuchten die Anstalten unter anderem in Hannover und Sehnde. Von den rund 4000 Beschäftigten im niedersächsischen Justizvollzug haben sich seit Beginn der Pandemie 76 Personen mit dem Virus infiziert.

Die Impfung der Gefangenen richtet sich gegenwärtig nach der Priorisierung der Corona-Impfverordnung des Bundes. Neun Gefangene mit einem Lebensalter über 70 wurden bereits geimpft.

Justizministerin Havliza weist ergänzend darauf hin, dass nun sehr zügig mit der Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen werden müsse. „Recht kann nicht im Homeoffice gesprochen werden“, so Havliza.

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