Glückwunsch zum Geburtstag – und vier Tage Erzwingungshaft

Einen 22-jähriger Mann aus Burgwedel ohne Mund-Nasen-Bedeckung fiel a am Donnerstag,22.04.2021, Bundespolizisten im Hauptbahnhof auf. Daraufhin wurde er kontrolliert. Die Beamten konnten ihm gratulieren – es war sein Geburtstag. Ein freudiger Tag sollte es für den jungen Mann aber nicht mehr werden.

Zum Geburtstag in die JVA – Foto: JPH

Die Überprüfung ergab zeitgleich, dass es nicht sein erster Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz war. Im vergangenen Jahr wurde ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen den Afghanen verhängt. Da er nicht zahlte, erließ das Amtsgericht einen Vollstreckungshaftbefehl über vier Tage Erzwingungshaft. Das Geburtstagskind konnte auch Donnerstag nicht zahlen. Deshalb brachten die Beamten den als Betäubungsmittelkonsumenten und Sexualstraftäter laut Polizei bekannten Mann in die Justizvollzugsanstalt. Außerdem erhielt der Asylbewerber eine weitere Anzeige wegen des erneuten Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News