Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei

Auf ein erfolgreiches Fahndungswochenende kann die Bundespolizei am Flughafen Hannover zurückblicken.

Im Zeitraum vom 06. bis zum 08.09.2019 konnte die Bundespolizei gleich fünf offene Fahndungen vollstrecken, wie sie am Montag mitteilt.

Am 06.09.2019 wurde ein 51-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger am Flughafen Hannover erkannt und
festgenommen. 2019 war er wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe
in Höhe von 500 Euro verurteilt worden, beglich aber die offene Rechnung
mit der Justiz nicht und setzte sich in das benachbarte Ausland ab. Eine Freundin zahlte den Geldbetrag bei einer anderen
Polizeidienststelle ein und bewahrte den Betroffenen dadurch vor dem Antritt der sonst fälligen 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Am 07.09.2019 konnte ein 42-türkischer Fluggast aus Istanbul kommend, durch Zahlung von 69,50 Euro inklusive Kosten eine zweitägige Erzwingungshaft abwenden. Nach einer begangenen
Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe
von 30 Euro, so die Polizei, beglich er diese nicht und missachtete auch die
Ladung zum Haftantritt.

Am 08.09.2019 trat ein 33-jähriger Deutscher seinen geplanten
Flug nach Ägypten nicht an, sondern wurde in die
Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der Verhaftete
wurde gleich mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht. 2018 wegen
wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von
1500 Euro oder ersatzweise 50 Tage Haft sowie wegen Computerbetrugs
in zehn Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro oder
ersatzweise 120 Tage Haft verurteilt worden. Er tilgte jedoch nur
ansatzweise die Geldstrafen und war danach mit unbekannten Aufenthalt verschwunden.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte zum Antritt
einer 136-tägigen Freiheitsstrafe die Überstellung zu den
Justizbehörden. Weiterhin bestehen weitere gerichtliche Forderungen
über 2200 Euro zur Einziehung/Verfall aus dem begangenem
Computerbetrug sowie 196 Euro gerichtliche Kosten, die noch zu begleichen sein werden. E

Ebenfalls am 08.09.2019 erfolgte die Verhaftung eines 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seines Fluges nach Izmir/Türkei. Der laut Polizei schon mehrfach in Erscheinung Getretene hielt nach entsprechender Verurteilung wegen Körperverletzung zu 300 Euro Geldstrafe oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe die vereinbarte Teilratenzahlung nicht ein und entzog sich auch der Strafvollstreckung. DurchZahlung von 133,50 Euro inklusive Kosten entging er dem Antritt der ausstehenden sechstägigen Restersatzfreiheitsstrafe.

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