Regelungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Nachdem der normale Lebensbetrieb wieder anläuft, werden auch die Schulen schrittweise wieder in Betrieb gehen. Dazu hat die niedersächsische Landesregierung nun den Weg für Abiturklassen, Schulwechselklassen und Berufsbildende Schulen frei gemacht.

Schüler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die Schule – Foto: JPH

Vom generellen Verbot des Präsenzunterrichts sind zukünftig verschiedene Bereiche ausgenommen.

Der Präsenzunterricht im 4. Schuljahrgang in Schulen des Primarbereichs mit Ausnahme des Fachs Sport darf wieder aufgenommen werden

Der Präsenzunterricht des Schuljahrgangs 13 in Schulen des Sekundarbereichs II sowie der Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereichs I, die an den Abschlussprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse nach den Schuljahrgängen 9 und 10 teilnehmen, jeweils mit Ausnahme des Fachs Sport dürfen wieder Unterricht erhalten.

Der Präsenzunterricht in der Fachstufe 2 der Berufsschule, im Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums (nur Prüfungsvorbereitung) und der Klasse 13 der Berufsoberschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Abschlussklasse der Fachschule (nur Prüfungsvorbereitung), der Klasse 1 der Pflegeschule für neu beginnende Schülerinnen und Schüler, die unmittelbare Prüfungsvorbereitung und Prüfung in den Schulen für andere als ärztliche Heilberufe sowie in den überbetrieblichen Bildungsstätten der Kammern und der von ihnen mit der Durchführung beauftragten Träger, jeweils mit Ausnahme des Fachs Spor, erhalten wieder Unterricht.

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