Region Hannover bereitet Maskenpflicht für die Innenstadt vor – Weihnachtsmärkte finden statt

Angesichts des anstehenden Andrangs in den Innenstädten vor Weihnachten prüft die Region Hannover aktuell, ob in den Innenstädten – insbesondere in den Fußgängerzonen – wieder eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt werden kann. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist derzeit in Vorbereitung. „Die Regelungen werden aktuell noch konkretisiert. Aber Ziel ist eine möglichst zügige Umsetzung, um angesichts der steigenden Infektionszahlen das Risiko einer Ansteckung weiter zu minimieren“, sagt Regionspräsident Steffen Krach. Das Vorhaben ist mit Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay abgestimmt.

Die Weihnachtsmärkte in Hannover sollen (noch) stattfinden – Foto: JPH

Vor allem angesichts der Weihnachtsmärkte in Hannover, der an diesem Montag, 22. November, oder folgend starten, sehen Krach und Onay die Notwendigkeit für weitere Maßnahmen. „Im Moment sieht die Regelung vor, dass nur Geimpfte und Genesene Speisen und Getränke auf dem Weihnachtsmarkt verzehren dürfen. Aber auch Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, können über das Areal bummeln. An diesen Punkt sehen wir ein unnötiges Risiko. Eine Maskenpflicht ist eine zumutbare Einschränkung“, sagt Krach.

„Wir wollen beim Weihnachtsmarkt auf Nummer sicher gehen. Mit einer Maskenpflicht für die Innenstadt haben wir eine klare Regelung, die den geimpften und genesenen Besuchern des Weihnachtsmarkts Klarheit und Verlässlichkeit gibt“, sagt Onay. „Wir wollen alles möglich machen, um den Geimpften und Genesenen eine gute Zeit auf dem Weihnachtsmarkt in diesem Jahr zu ermöglichen. Wir bewerten die Situation täglich neu und falls es weiterer Anpassungen bedarf, werden wir sie unverzüglich vornehmen.“

Unklar bleibt allerdings, weshalb die Märkte für Nicht-Geimpfte in der bestehenden Situation überhaupt geöffnet werden, sie dort aber nur nichts verzehren dürfen. Diese Regelung ist sehr schwer zu überprüfen, zumal sicher nicht jeder Stand entsprechende Sicherheitskräfte bereitstellen kann. Wahrscheinlich ist diese Kontrolle genauso schwer wie für einen gesamten 2-G-Weihnachtsmarkt, der dann aber auch für die Betreiber weniger Geld einbringen dürfte.

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