50 Jahre Staatsschutzsenate beim Oberlandesgericht Celle

Vor 50 Jahren wurde im Oktober 1969 die Zuständigkeit von Oberlandesgerichten für erstinstanzliche Strafverfahren begründet. In Niedersachsen wurde dadurch das Oberlandesgericht Celle für Strafverfahren, in denen der Anklagevorwurf beispielsweise auf Friedens-, Hoch- oder Landesverrat (Paragraphen 80 ff. StGB) oder Gefährdung der äußeren Sicherheit (Paragraphen 98, 99 StGB) lautet, erstinstanzlich zuständig. Bis dahin war der Bundesgerichtshof für diese Verfahren erstinstanzlich und zugleich als letzte Instanz zuständig. Diese Verfahren bekommen auf Grund neuester Entwicklungen im Bereich der politisch oder ideologisch motivierte Straftaten immer höhere Bedeutung.

Auch in Staatsschutzangelegeheiten muss recht geprochen werden – Foto: JPH
Staatschutzverfahren werden zur Normalität

Nach 50 Jahren sind Staatsschutzverfahren beim Oberlandesgericht Celle keine Besonderheit mehr. Über fünf Dekaden haben hochspezialisierte Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts Celle ungezählte Verfahren wegen unterschiedlichster Angriffe gegen den Rechtsstaat verhandelt und zum Abschluss gebracht. Der Schwerpunkt der Anklagevorwürfe hat sich über die Jahre hinweg immer wieder verlagert. In den zurückliegenden Jahren waren zunehmend Straftaten aus dem Bereich islamistischer Terrorismus Gegenstand der Verfahren. Die Anzahl der Staatsschutzverfahren ist in den vergangenen Jahren beständig gestiegen und gegenwärtig ist davon auszugehen, dass dieser Trend weiter anhalten wird. Beim Oberlandesgericht wurde deshalb zu Beginn des Jahres 2018 ein weiterer Staatsschutzsenat eingerichtet.

„Celle hat sich als ein gewichtiger Standort für Staatsschutzverfahren etabliert“, erklärte die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, Stefanie Otte. „Die sachgerechte Verhandlung von Staatsschutzverfahren erfordert nicht nur besondere strafrechtliche und strafverfahrensrechtliche Kenntnisse, sondern gerade auch explizites Hintergrundwissen zu Terrorismusstrukturen, zu politischen sowie geschichtlichen Zusammenhängen. Ich bin stolz, dass wir beim Oberlandesgericht Celle auch auf dem Gebiet des Staatsschutzes auf eine langjährige Tradition zuverlässiger Rechtsprechung zurückblicken.“

Anstieg weiterhin erwartet

Nicht nur wegen des zu erwartenden Anstiegs der Verfahrenszahlen, sondern auch wegen der besonderen Sicherheitsanforderungen dieser Verfahren wäre es wünschenswert, dass das gegenwärtige Werben der Justizministerin Barbara Havliza beim Bund um finanzielle Unterstützung für den Neubau eines Staatsschutzsaals Erfolg hätte. Die Raumkapazitäten des Oberlandesgerichts sind – abhängig von der Anzahl parallel zu verhandelnder Verfahren – bisweilen erschöpft und die Belastungen der Celler Innenstadt durch notwendige Sicherheitsmaßnahmen während der Verhandlungstage dauern seit Jahren an. Ein neuer Staatsschutzsaal würde nicht nur die Innenstadt entlasten, sondern vor allem auch den technischen Anforderungen einer modernen Verhandlungsführung entsprechen, die die Verfahren rechtsstaatlich und effizient gestalten könnten.

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