Kosten für Klassenfahrten: Zuständig ist die BuT-Stelle der Region Hannover

Das Sozialamt der Stadt Sehnde informiert über die richtige Anlaufstelle für die Kostenübernahme von Klassenfahrten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Sozialamt keine Anträge auf Übernahme der Kosten für Klassenfahrten bearbeitet. Diese Leistungen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) beantragt werden.
Für Kunden des Sozialamtes der Stadt Sehnde, die Sozialhilfe beziehen, ist die BuT-Stelle der Region Hannover für die Bearbeitung und Kostenübernahme zuständig. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten grundsätzlich vollständig übernommen werden. Ausgenommen sind Taschengeld und persönliche Ausgaben.
Wohin können sich Familien wenden?
Kunden, die eine Kostenübernahme für eine Klassenfahrt beantragen möchten, wenden sich bitte direkt an die BuT-Stelle der Region Hannover. Oder an die Schulsozialarbeiter in den Grundschulen (GS), die gern die BuT-Anträge für die Klassenfahrten entgegennehmen oder bei der Beantragung helfen. Ansprechpechpersonen sind Pirasanthi Myjooran für die Astrid-Lindgren-Grundschule, GS Rethmar, Martin Fahl für die Grundschulen in Ilten und Höver und Susanne Abdul für die GS Breite Straße.
Kontakt
Die Anträge gehen an die Region Hannover – Team Bildungs- und Teilhabeleistungen – unter der Telefonnummer 0511/616-26 364, der E-Mailadresse BuT@region-hannover.de oder übers Internet. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Region Hannover zuständig.
Die Stadt Sehnde bittet darum, diese Zuständigkeiten zu beachten und sich bei Fragen zur Kostenübernahme von Klassenfahrten direkt an die jeweils zuständige Stelle zu wenden. So können unnötige Weiterleitungen und Verzögerungen vermieden werden.
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