Wegen „amtlicher“ Wahlempfehlung in Sehnde muss Wahlleiter eingreifen

Eigentlich ist ein Amtsträger in seiner amtlichen Funktion zur Neutralität in Sachen Parteiarbeit verpflichtet. Das schließt unter anderem ein, dass unter dem offiziellen Briefkopf mit seiner Funktion keine Wahlempfehlungen ausgesprochen werden dürfen. Ein Verstoß dagegen hat jetzt bei der Stichwahl in Sehnde zwischen Dr. Marco Schinze-Gerber (CDU) und Daniela Busche (parteilos/SPD unterstützt) zum Eingreifen des Wahlleiters geführt.
Wahlempfehlung unter offiziellem Briefkopf gegeben
Unter dem Briefkopf als Ortsbürgermeisterin hat eine Sehnder Amtsträgerin neben dem üblichen Informationsschreiben an die Bürger ihres Ortsteils am Schluss auch eine Wahlempfehlung für einen Kandidaten ausgesprochen und diese auch begründet. Dann wurde dieser Info-Brief zumindest über Facebook veröffentlicht. Das verstößt, so der Wahlleiter Bürgermeister Olaf Kruse auf Anfrage von Sehnde-News, gegen die amtliche Neutralitätspflicht. Dies bestätigte ihm dann auch die Kommunalaufsicht.
Sofortmaßnahme
Der Aufforderung des Wahlleiters, die Weiterverbreitung des beanstandeten Posts sofort zu unterbinden, kam die Ortsbürgermeisterin nach, entschuldigte sich dafür ebenfalls unter dem Kopf der Ortsbürgermeisterin auf gleichem Weg, bevor beides dann – zumindest auf Facebook – gelöscht wurde.
Doch eine „Heilung“ im rechtlichen Sinn ist schwierig bis unmöglich im Nachhinein. Denn natürlich ist klar, dass die Empfehlung unter dem Kopf der Ortsbürgermeisterin zwar vom Facebook Account gelöscht ist, doch die Anzahl der Leser und der Weiterleitungen sind nicht bekannt und können nicht ungeschehen gemacht werden.
Zunächst keine Auswirkungen
So ergab sich im Gespräch mit dem Sehnder Wahlleiter auch die Frage, welche Konsequenzen diese unzulässige Empfehlung direkt hat oder haben könnte. Nach seinen Angaben hat sie aktuell außer der Löschung zunächst auf den Fortgang der Wahl keine weiteren Auswirkungen. Jedoch kann sie nach der Wahl – besonders, falls die nicht empfohlene Person unterliegt – zur Wahlanfechtung führen. Die würde dann von der Kommunalaufsicht und der Wahlkommission geprüft und in Ruhe im rechtlichen Rahmen bewertet. Außerdem könnte es dazu führen, dass am Ende auch noch ein Schadensersatzanspruch entstehen könnte, so der Wahlleiter. Sehnde-News hatte am Mittwoch auch noch um ein Statement der Ortsbürgermeisterin gebeten, eine Antwort ging bis zum Redaktionsschluss am Donnerstag nicht ein.
Der Stichwahlkampf geht inzwischen unbeeinflusst weiter und am Sonntag wird wie vorgesehen abgestimmt – Ergebnis im weitesten Sinne offen.
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