Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 Zahlen, Daten, Fakten

Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 Zahlen, Daten, Fakten
Zahlen, Daten und Abläufe der Kommunalwahlen am 13. September - Foto: JPH
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Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Von den rund 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Niedersachsens sind zirka 6,3 Millionen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen (Kreistage, Regionsversammlung, Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte, Stadtbezirksräte und Einwohnervertretungen) sowie in zahlreichen Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, also die Landräte, Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister. Beginn der Wahlperiode ist der 1. November 2026.

Zu den Kommunalwahlen gibt die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt:

1.         Umfang der Wahlen

1.1       Kommunale Vertretungen

Bei den Kommunalwahlen am 13. September 2026 werden insgesamt 2.182 kommunale Vertretungen neu oder — sofern es Gebietsveränderungen gegeben hat — erstmals gewählt. Dabei handelt es sich um die Regionsversammlung der Region Hannover, die Kreistage der 36 Landkreise, die Rate der 8 kreisfreien Städte sowie die Rate von 927 kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus werden die Räte von 113 Samtgemeinden, 1.095 Stadtbezirks-und Ortsräte sowie die Einwohnervertretungen von zwei gemeindefreien Gebieten gewählt.

1.2       Direktwahlen

Neben den Wahlen zu den Vertretungen werden in 395 Kommunen auch die Hauptverwaltungsbeamten (Regionspräsident), Landräte, (Ober-)Bürgermeister sowie Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Diese Wahlen finden in der Region Hannover, 32 Landkreisen, acht kreisfreien Städten, 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie 101 Samtgemeinden statt.

2. Zahl der Sitze der Vertretungen

Insgesamt sind Iandesweit 29.501 Sitze zu vergeben. Die Zahl der in den einzelnen Kommunen zu vergebenden Sitze ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie Iiegt bei den Gemeinden zwischen sechs und 64 Sitzen, bei den Landkreisen zwischen 40 und 68 sowie für die Regionsversammlung der Region Hannover bei 84 Sitzen. In der Gesamtschau sind folgende Sitze zu besetzen:

Wahlgebiet Zahl der Sitze
Landkreise und kreisfreie Städte 2.350
Region Hannover  
Kreisangehörige Gemeinden 15.625
Einschließlich der Einwohnervertretungen in den gemeindefreien Gebieten):  
Lohheide (LK Celle)  
Osterheide (LK Heidekreis)  
Samtgemeinden 2.978
Stadtbezirke, Ortschaften 8.548

3. Wahlvorschlagsträger

Insgesamt können folgende 26 Parteien mit Wahlvorschlagen an den Kommunalwahlen 2026 teilnehmen. Hinzu kommen lokale Wahlergruppen (WGR) und Einzelkandidierende (Einzelwahlvorschläge, EB):

Name:Kurzbezeichnung:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in NiedersachsenCDU
Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSPD
Alternative für Deutschland – NiedersachsenAfD Niedersachsen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGRÜNE
Die LinkeDie Linke
Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband NiedersachsenDie Basis LV Niedersachsen
Bündnis C – Christen für DeutschlandBundnis C
BÜNDNIS DEUTSCHLAND Landesverband Niedersachsen 
Bündnis für Innovation & GerechtigkeitBIG
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit – Landesverband NiedersachsenBSW Niedersachsen
DAVA-Niedersachsen 
Die Demokraten 
Die Haie-Partei mit BissHAZE
Die Urbane. Eine HipHop Partei — Landesverband NiedersachsenDie Urbane. Niedersachsen
Familien-Partei DeutschlandsFAMILIE
Freie Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen e.V.FDP
FREIE WÄHLER NiedersachsenFREIE WAHLER
Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen NiedersachsenLD NDS
Ökologisch-Demokratische Partei Landesverband NiedersachsenSDP
Partei der Humanisten NiedersachsenPdH Niedersachsen
Partei des Fortschritts Landesverband NiedersachsenPdF
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenforderung und basisdemokratische Initiative — Landesverband NiedersachsenDie PARTEI
Partei für Gerechtigkeit und Menschlichkeit, Landesverband NiedersachsenPGM NDS
PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZTierschutzpartei
Piratenpartei NiedersachsenPIRATEN
Volt Deutschland Landesverband NiedersachsenVolt
WählergruppenWGR
Einzelkandidierende (Einzelwahlvorschläge)EB

4.         Zahl der Kandidaturen

4.1     Gesamtzahl der Kandidaten

Für die Sitze in den kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 68.061 Bewerbungen vor. Die tatsächliche Zahl der Kandidaten ist etwas niedriger, da sich viele Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Aufgrund der von den örtlichen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschläge ergeben sich im Einzelnen folgende Zahlen:

WahlgebietZahl der Kandidaturen
insgesamtdavon
weiblich
darunter
EU- Bürgerinnen*EU-Bürger*
Landkreise, kreisfreie Stadte und Region Hannover Kreisangeh6rige Gemeinden (einschl. gemeindefreie Gebiete) Samtgemeinden Stadtbezirke, Ortschaften12.856 33.153 6.845 15.2073.941 9.787 1.879 4.75724 53 9 1645 112 31 46
insgesamt68.06120.364102234

Die Kandidaten verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen and
Einzelwahlvorschläge:

Wahlvorschlagsträger  Zahl der Kandidierenden
weiblichmännlichinsgesamtdavon EU-Bürger
weiblichmannlichinsgesamt
1.CDU4.54313.69218.235145973
2.SPD5.33810.91816.256174057
3.AfD5422.0802.62291120
4.GRÜNE3.7584.4208.178172138
5.Die Linke772 251.330 442.102 699 012 021 0
6.dieBasis LV Niedersachsen
7.Bündnis C156000
8.BÜNDNIS DEUTSCHLAND066000
9.BIG011000
10.BSW Niedersachsen70235305011
11.DAVA294675000
12.Die Demokraten61218000
13.HAI E033000
14.Die Urbane. Niedersachsen022000
15.FAMILIE426000
16.FDP8573.4334.29061420
17.FREIE WÄHLER62248310000
18.LD NDS224000
19.SDP246000
20.PdH Niedersachsen123000
21.PdF000000
22.Die PARTEI79176255033
23.PGM NDS167000
24.Tierschutzpartei10515000
25.PIRATEN2180101033
26.Volt98229327246
27.WGR4.05510.30914.364266591
28.EB88407495213
Gesamtzahl:                                 20.36447.69768.061102234336
    5

4.2 Wahlen der Vertretungen in der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten

Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September 2026 kandidieren 3.941 Bewerberinnen (davon 24 EU-Bürgerinnen) und 8.915 Bewerber (davon 45 EU-Bürger) auf insgesamt 2.375 zugelassenen Wahlvorschlägen um einen der 2.350 Sitze in der Regions-versammlung der Region Hannover, den Kreistagen der Landkreise und in den Raten der kreisfreien Städte.

CDU, SPD, AfD, GRÜNE und FDP treten zu diesen Wahlen in der Region Hannover, in allen 36 Landkreisen und den 8 kreisfreien Städten mit Wahlvorschlägen an, gefolgt von der Partei Die Linke, die in der Region Hannover, in 35 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten antritt.

In der Region Hannover, 34 Landkreisen und den 8 kreisfreien Städten bewerben sich insgesamt 1.537 Personen auf Wahlvorschlagen von örtlichen Wählergruppen.

Insgesamt 31 Einzelbewerbungen, darunter die von fünf Frauen, liegen in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor.

4.3 Wahlen der Vertretungen in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Samtgemeinden

11.666 Bewerberinnen (davon 62 EU-Bürgerinnen) und 28.332 Bewerber (davon 143 EU-Bürger) auf insgesamt 5.332 Wahlvorschlagen kandidieren um einen Sitz im Rat in einer der 927 kreisangehörigen Gemeinden, der 113 Samtgemeinden oder der zwei Einwohnervertretungen der gemeindefreien Gebiete.

30.748 Personen kandidieren auf den Wahlvorschlägen der Parteien, 8.934 auf den Wahlvorschlägen von Wählergruppen und 316 als Einzelkandidaten. CDU und SPD sind mit den meisten kandidierenden Personen vertreten. Mit insgesamt 20.761 Bewerbern (CDU = 11.200, SPD = 9.561) stellen sie den weitaus größten Teil der Parteibewerber. Es folgen die GRÜNEN mit 4.772, die FDP mit 2.176, die AfD mit 1.456 und Die Linke mit 994 Kandidierenden.

Wählergruppen bewerben sich mit 7.498 Personen um Sitze in den Raten der regions- und kreisangehörigen Gemeinden und mit 1.436 Kandidierenden urn Ratsmandate in den Samtgemeinden. 270 Einzelkandidierende treten für die Wahlen zum Rat der kreisangehörigen Gemeinden an. In 15 Landkreisen stellen sich 46 Einzelkandidaten auch zur Wahl für die Rate der Samtgemeinden.

4.4      Direktwahlen

Am 13.09.2026 finden 395 Direktwahlen in Niedersachsen statt. In den Landkreisen, der Region Hannover sowie den kreisfreien Städten erfolgt die Wahl von insgesamt 41 Hauptverwaltungsbeamten. Zudem werden in 253 kreisangehörigen Gemeinden sowie 101 Samtgemeinden die Hauptverwaltungsbeamten neu gewählt.

Für die Direktwahlen, die am 13. September 2026 beziehungsweise für gegebenenfalls darauffolgende Stichwahlen, die am 27.09.2026 stattfinden, liegen zugelassene Bewerbungen von 1.123 Kandidaten vor. Die Kandidaturen für die 395 Direktwahlen in Niedersachsen verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschlage:

Wahlvorschlagstrager  Zahl der Kandidierenden 
weiblichmannlichinsgesamtdavon EU-Barger/Innen 
weiblichmannlichinsgesamt 
1.CDU40180220000 
2.SPD42164206000 
3.AfD145569000 
4.GRÜNE194261000 
5.Die Linke15 121 136 21 01 02 0 
6.dieBasis LV Niedersachsen 
7.Bündnis C000000 
8.BÜNDNIS DEUTSCHLAND000000 
9.BIG000000 
10.BSW Niedersachsen000000 
11.DAVA022000 
12.Die Demokraten011000 
13.HAZE000000 
14.Die Urbane. Niedersachsen000000 
15.FAMILIE000000 
16.FDP53742000 
17.FREIE WAHLER156000 
18.LD NDS000000 
19.SDP000000 
20.PdH Niedersachsen000000 
21.PdF000000 
22.Die PARTEI3710000 
23.PGM NDS000000 
24.Tierschutzpartei000000 
25.PIRATEN044011 
26.Volt055000 
27.WGR136174000 
28.EB78307385011 
 Gesamtzahl:2318921.123134
        

5. Wahlberechtigte

Von den rund acht Millionen Einwohnern Niedersachsens sind bei den Kommunalwahlen am 13. September 2026 wahlberechtigt (geschätzte Bevölkerungszahlen des LSN, Rundungsdifferenzen möglich):

 insgesamtdavon
weiblichmännlich
Wahlberechtigte am 13.09.2026, darunter:6.330.0003.234.0003.096.000
Deutsche6.005.0003.089.0002.916.000
EU-Bürgerinnen
und EU-Bürger
325.000145.000180.000
16-21-Jährige418.000203.000215.000
16-17-Jährige136.00066.00070.000
Erstwählerinnen
und Erstwähler
243.000118.000125.000

6. Vergleichszahlen zur Wahlbeteiligung und zur Briefwahl

Ein Blick auf die zurückliegenden Wahlen zeigt einen kiaren Trend: Der Anteil der Briefwähler nimmt zu.

WahlWahlbeteiligung
in %
Briefwahl in % der Wählerinnen und Wähler
Kreiswahlen 198176,210,2
Kreiswahlen 198672,110,2
Kreiswahlen 199168,311,5
Kreiswahlen 199664,512,0
Landtagswahl 199873,89,1
Bundestagswahl 1998′)83,914,7
Europawahl 1999′)44,211,6
Kreiswahlen 20012)56,213,2
Landtagswahl 200367,012,1
Europawahl 2004′)40,111,7
Bundestagswahl 2005′)79,415,2
Kreiswahlen 20062)51,714,5
Landtagswahl 200857,110,5
Europawahl 2009′)40,512,3
Bundestagswahl 2009′)73,316,2
Kreiswahlen 20112)52,515,8
Landtagswahl 201359,412,2
Bundestagswahl 2013′)73,418,6
Europawahl 2014′)49,116,7
Kreiswahlen 20162)55,618,4
Bundestagswahl 2017′)76,422,1
Landtagswahl 201763,119,9
Europawahl 2019′)61,519,3
Kreiswahlen 20212)57,033,7
Bundestagswahl 2021′)74,733,7
Landtagswahl 202260,327,2
Europawahl 2024′)64,125,9
Bundestagswahl 2025′)83,426,0

1)in Niedersachsen

2) einschl. Region Hannover

7.        Wahlmodus

7.1       Kommunale Vertretungen

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahl einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschlage der Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidierenden aufgeführt sind.

Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wähler können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen oder einem einzigen Kandidierenden auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Kandidaten desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).

Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig.

Bei dem Berechnungssystem für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen, Einzelkandidaten wird das modifizierte Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“ angewandt. Es übertragt die durch den Wahlakt entstandene Stimmenverteilung mathematisch auf die Sitzverteilung.

Im Einzelnen wird die Zahl der Stimmen der einzelnen Partei, Wählergruppe oder der/des Einzelkandidaten mit der Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl dividiert. Als Formel lasst sich das Berechnungsverfahren so darstellen:

gültige Stimmen für den Wahlvorschlag x Anzahl der zu vergebenden Sitze – durch – Anzahl aller gültigen Stimmen

Als Ergebnis ergibt sich eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhalt so viele Sitze, wie ganze Zahlen nach dieser Proportionalzahl auf ihn entfallen. Hat die beschriebene Berechnung beispielsweise eine Proportionalzahl von 8,9 ergeben, so erhält der betreffende Wahlvorschlagsträger zunächst acht Sitze zugeteilt.

Nach diesem Rechenschritt bleiben in der Regel noch einige Sitze frei. Uber die Verteilung dieser Sitze entscheidet die Nachkommastelle der Proportionalzahl. Der erste noch nicht vergebene Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle, der zweite an denjenigen mit der zweithöchsten Nachkommastelle vergeben usw. Die Reihenfolge dieser Nachkommastellen, die über die Verteilung der noch zu vergebenden Sitze entscheidet, ist also unabhängig von den vor dem Komma stehenden ganzen Zahlen.

Die weitere Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich erfolgt jeweils wiederum unter Anwendung des „Hare/Niemeyer-Verfahrens in folgenden Schritten:

  1. Unterverteilung der einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitze auf ihre Liste und die Gesamtheit der Bewerber dieser Liste, die Stimmen erhalten haben, nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“,
  2. Zuweisung der auf die Gesamtheit der Bewerber einer jeden Liste entfallenden Sitze nach der Reihenfolge der von den Bewerbern erzielten persönlichen Stimmenzahlen,
  3. Zuweisung der auf jede Liste entfallenden Sitze auf die Listenkandidaten in der Reihenfolge, in der sie in der Liste aufgeführt sind; dabei bleiben diejenigen, die bereits einen Sitz nach der Personenwahl (Ziffer 2) erhalten haben, außer Betracht.

In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen erfolgt vor den Berechnungsschritten nach den Ziffern 1 bis 3 zunächst die Verteilung der einer Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlbereiche auf der Grundlage der in den Wahlbereichen erworbenen Stimmenzahlen — ebenfalls nach dem modifizierten Proportional-verfahren „Hare/Niemeyer“. Im Anschluss erfolgt die weitere Sitzverteilung für jeden Wahl-bereich gesondert nach dem vorstehend in den Ziffern 1 bis 3 beschriebenen Verfahren.

Hat eine Partei oder Wählergruppe mehr Sitze errungen als sie Kandidaten aufgestellt hat, bleiben die Sitze, die die Partei oder Wählergruppe nicht besetzen kann, unbesetzt. In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen wird dabei allerdings noch geprüft, ob die Partei in einem anderen Wahlbereich des Wahlgebiets noch Kandidaten hat, die keinen Sitz errungen haben. Sollte dies der Fall sein, so erhalten diese in ihrem Wahlbereich unberücksichtigt gebliebenen Kandidaten in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen die noch zu vergebenden Sitze. Sofern dann immer noch Sitze frei bleiben, bleiben diese unbesetzt.

7.2      Direktwahlen

Die Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einem der Kandidaten durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keine der

kandidierenden Personen mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen, so findet in der Regel zwei Wochen nach der Direktwahl eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Direktwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los.

8. Daten zur Wahlorganisation

Der Landeswahlleiter nimmt bei den Kommunalwahlen zentrale Aufgaben wahr. Er ist Vorsitzender des Landeswahlausschusses, der zu entscheiden hat, welche politischen Vereinigungen, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag durch Abgeordnete vertreten sind, für die Kommunalwahlen als Partei anzuerkennen sind.

Für die Region Hannover, alle Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sind jeweils ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss berufen worden. Hauptaufgaben der Wahlausschüsse sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung der Wahlergebnisse. Wahlleiter und Wahlausschüsse sind selbstständige und unabhängige, nicht weisungsgebundene Wahlorgane.

Zur Durchführung der Wahlen werden Iandesweit mehrere tausend Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein Wahlraum eingerichtet wird. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, dessen Hauptaufgaben die Durchführung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken sind.

Die Gesamtzahl der in den Wahlvorstanden ehrenamtlich tätigen Personen bei den Kommunalwahlen wird sich auf etwa 86.000 belaufen.

Wesentliche organisatorische Aufgaben – Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen usw. – werden von den Wahlämtern der Gemeinden und Samtgemeinden wahrgenommen.

9. Wahltag/Wahlnacht

Die Dienststelle des Landeswahlleiters ist am Wahltag ab 8 Uhr besetzt und befindet sich im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung in Hannover. Am Wahlabend werden Informationen über den Wahlverlauf, insbesondere über die Wahlergebnisse, bereitgestellt.

Die Feststellung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend wird wegen des Kommunalwahlsystems und des Umfangs der Wahlen wesentlich länger dauern als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Dem Landeswahlleiter werden am Wahlabend die Direktwahlergebnisse und die Ergebnisse der Wahlen für die Region Hannover, die Landkreise und kreisfreien Städten sowie — regions-/Iandkreisweise zusammengefasst — der kreisangehörigen Gemeinden übermittelt. Diese Ergebnisse können über die Internetseite abgerufen werden. Mit dem Vorliegen des vorläufigen Landesergebnisses wird erst in den frühen Morgenstunden des 14. September 2026 gerechnet. Die einzelnen Ergebnisse der Vertretungswahlen auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene sowie der Ortsrats- und Stadtbezirksratswahlen werden durch den Landeswahlleiter nicht erfasst. Diese Ergebnisse werden von den jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt.

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