Erneute Sperrung des „Ladeholz“ erforderlich – Situation verschlechtert

Grund für die erneut erforderliche Sperrung des „Ladeholz“ sind innerhalb des Zeitraums seit November 2025 weiter aufgetretene Schäden am Eschenbestand. Aus diesem Grund müssen nun auch am „Grasweg“ Bäume entnommen werden. Wie die Stadt Sehnde außerdem mitteilt, hat sich die Situation für die Eschen weiter verschlechtert.
Neue Ausgangslage
Insbesondere wurden entlang der Hauptwege auf privaten Waldflächen stark geschädigte Eschen festgestellt, deren Standfestigkeit deutlich beeinträchtigt ist. Es besteht die akute Gefahr, dass Bäume unvermittelt umstürzen. Diese Situation stellt ein erhebliches Risiko für Waldbesucher dar, weshalb die erneute Sperrung aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig ist.
Die Stadtverwaltung steht bereits im Austausch mit den betroffenen Waldeigentümern und dem Waldkindergarten. Ziel ist es, gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Wege sowie zur Beseitigung der akuten Gefahrenquellen abzustimmen. Auch wenn im Wald grundsätzlich keine Verkehrssicherungspflicht besteht, liegt der Stadt Sehnde das Wohlergehen und die Sicherheit der Menschen besonders am Herzen. Da es für den Hallimasch auch keine Bekämpfungsmöglichkeit gibt, um ihn zu stoppen, wurde vor diesem Hintergrund die Entscheidung zur Sperrung getroffen.
Schilder werden aufgestellt
Es sind in den Bereichen der (Haupt-)Wegeverbindungen zeitnah Schilder aufgestellt worden, die auf die „Besonderheiten“ des Waldgebietes und Risiken beim Betreten – auch der Wegeverbindungen – hinweisen. Danach wird eine Aufhebung der Sperrung erfolgen.
Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass mit einer Beschilderung nicht das Risiko beendet ist, das vom Eschenbestand ausgeht. Die Stadtverwaltung kann lediglich auf die Gefahren hinweisen und jeder Erholungsuchende muss für sich eine Risikoabwägung vornehmen. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, die Hauptverbindungswege zu verlassen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des „Ladeholz“ für Hunde eine ganzjährige Anleinpflicht besteht – zumal auch die Haustiere von umstürzenden Bäumen abseits der Wege bedroht sind.
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