Mit dem E-Scooter in die Haftanstalt – Fehlverhalten im Hauptbahnhof hat Folgen

Ein 34-jähriger Mann von der Elfenbeinküste ist Montagnacht, 06.04.2026, durch sein Fehlverhalten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover aufgefallen. Gegen Mitternacht fuhr er entgegen der Hausordnung der Deutschen Bahn mit seinem Elektroroller durch den Personentunnel im Hauptbahnhof – und dort direkt in die Arme von Bundespolizisten. Nach dem Mann wurde, so stellte sich dabei heraus, mit zwei Haftbefehlen aus vorangegangenen Straftaten gefahndet.
Mit seinem elektrischen Gefährt fuhr 34-Jährige durch die Eingangstüren am Ernst-August-Platz in die Haupthalle des Hauptbahnhofs und weiter in Richtung der Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen 1 und 2. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei bemerkte die Fahrt und stoppte den 34-Jährigen für eine verkehrserzieherische Ansprache. Im Rahmen der Personenkontrolle fanden die Beamten jedoch zwei Haftbefehle von zwei niedersächsischen Staatsanwaltschaften in den polizeilichen Fahndungssystemen.
Nach Strafverfahren aus den Jahren 2019 und 2024 hatten Gerichte den Mann wegen Diebstahls und der Trunkenheit im Straßenverkehr zu Geldstrafen von insgesamt 1.300 Euro verurteilt. Bei beiden Geldstrafen hatte er lediglich einen Teil bezahlt und so war letztendlich noch eine Restfreiheitsstrafe von 30 Tagen offen. Der 34-Jährige wurde festgenommen und der Dienststelle zugeführt, wo er auf ein angerufenes Familienmitglied warten durfte.
Entgegen der Absprachen mit der Familie wurde der haftbefreiende Betrag von insgesamt 750 Euro jedoch nicht gezahlt. Der Ivorer wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss er nun seine 30-tägige Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sofern die noch offene Geldstrafe nicht vorzeitig entrichtet wird.
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