Von Heckenwuchs bis Kamerastreit

Von Heckenwuchs bis Kamerastreit
Sehnde sucht neue Schiedsleute - das Gespräch mit dem Schiedsperson Dr. Hartmut Pick (Schiedsamt Sehnde IV) erläutert die Aufgaben und gibt Einblicke in seine Funktion und Arbeit - Foto: JPH
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Ein Streit unter Nachbarn, Ärger über eine Handwerkerrechnung oder Konflikte innerhalb einer Familie – nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. In vielen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt helfen. Seit fünf Jahren ist Herr Dr. Hartmut Pick ehrenamtlich als Schiedsmann in Sehnde tätig. Im Gespräch berichtet er von seinen Erfahrungen, typischen Streitfällen und davon, warum ein Gespräch oft mehr bewirken kann als ein Gerichtsprozess. Jetzt sucht die Stadt Sehnde neue Schiedspersonen (siehe SN-Bericht).

Herr Dr. Pick, viele Menschen gehen bei Streitigkeiten sofort zum Anwalt oder denken an ein Gerichtsverfahren. Warum kann es sinnvoll sein, zuerst mit einem Schiedsmann zu sprechen?

Ein Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist oft der einfachere, kostengünstigere und schnellere Weg, einen Konflikt zu lösen. In vielen Fällen geht es nicht oder nur vordergründig um eine rechtliche Frage, sondern meist um persönliche Spannungen – gerade bei Nachbarn, die weiterhin Tür an Tür leben. In einem Schlichtungsgespräch sitzen beide Parteien an einem Tisch und können ihre Sicht der Dinge in ruhiger Atmosphäre schildern. Meine Aufgabe ist es, dieses Gespräch zu moderieren und dabei zu helfen, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.

Der große Vorteil ist, dass ein solches Verfahren meist deutlich unkomplizierter und kostengünstiger ist als ein Gerichtsprozess. Wenn sich die Parteien einigen, wird der Vergleich schriftlich festgehalten und ist rechtlich genauso verbindlich wie ein Gerichtsurteil.

Meine Erfahrung aus den letzten fünf Jahren zeigt, dass dieser Weg häufig funktioniert: In mehr als 80 Prozent meiner Verhandlungen konnten wir eine Einigung erzielen. Oft stellt sich dabei heraus, dass hinter einem Konflikt Missverständnisse oder fehlende Kommunikation stehen – und die lassen sich manchmal schon durch ein offenes Gespräch klären.

Viele Menschen haben noch nie vom Schiedsamt gehört. Was genau macht eine Schiedsperson?

Ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau ist eine ehrenamtliche Person, die versucht, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern außergerichtlich zu lösen. Ziel ist es, dass die Beteiligten miteinander sprechen und möglichst eine Einigung finden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Ich bin dabei neutraler Vermittler. Ich treffe also keine Entscheidung wie ein Richter, sondern helfe den Parteien, selbst eine Lösung zu finden.

Wie läuft ein solches Schlichtungsverfahren ab?

Eine Partei stellt zunächst einen Antrag beim Schiedsamt. Anschließend lade ich beide Seiten zu einem Termin ein. Bei diesem Termin schildern die Beteiligten ihre Sicht des Konflikts.

Dann versuchen wir gemeinsam, mögliche Lösungen zu entwickeln. Wenn eine Einigung gelingt, wird sie schriftlich festgehalten. Dieser Vergleich ist rechtlich verbindlich und kann auch vollstreckt werden.

Gibt es Fälle, in denen man sogar verpflichtet ist, zuerst zum Schiedsamt zu gehen?

Ja, in Niedersachsen gibt es eine sogenannte obligatorische Streitschlichtung. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen zunächst ein Schlichtungsversuch beim Schiedsamt stattfinden muss, bevor ein Gericht angerufen werden kann.

Das betrifft zum einen viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht, etwa Konflikte über: Grundstücksgrenzen, Zäune oder Hecken, Überhang von Ästen, Lärm oder ähnliche Beeinträchtigungen zwischen Nachbarn.

Zum anderen gilt diese Pflicht auch für einige Straftaten, bei denen Privatpersonen selbst Klage erheben müssen, zum Beispiel: Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.

In solchen Fällen soll zunächst versucht werden, den Konflikt außergerichtlich zu lösen.

Was passiert, wenn bei einem solchen Schlichtungs- oder Sühneversuch keine Einigung erreicht wird?

Wenn sich die Parteien nicht einigen können, stelle ich eine sogenannte Sühnebescheinigung oder in bürgerlichen Streitigkeiten eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Damit wird bestätigt, dass ein Schlichtungsversuch stattgefunden hat, aber keine Einigung erzielt werden konnte.

Mit dieser Bescheinigung können die Beteiligten dann den nächsten Schritt gehen und beispielsweise Klage beim Gericht erheben.

Mit welchen Streitigkeiten haben Sie in Ihrer Amtszeit am häufigsten zu tun gehabt?

Sehr häufig geht es um klassische Nachbarschaftsstreitigkeiten. Da geht es meist um Bäume oder Hecken oder Konflikte über Grundstücksgrenzen.

Ein besonders interessanter Fall betraf zum Beispiel Nachbarn, die sich gegenseitig mit Kameras beobachtet fühlten. In der Schlichtungsverhandlung stellte sich schließlich heraus, dass der ganze Konflikt auf einem Missverständnis beruhte.

Können Sie noch ein weiteres Beispiel aus dem Nachbarrecht nennen?

Ja, ein typischer Fall betrifft Grundstücksgrenzen. Manchmal haben frühere Eigentümer gemeinsam eine Grenze gestaltet, etwa indem sie einen Zaun direkt auf die Grenze gesetzt haben.

Wenn die Grundstücke später verkauft oder vererbt werden, wissen die neuen Eigentümer oft die Hintergründe nicht. Dann entstehen plötzlich Konflikte über Eigentum oder Nutzung – obwohl ursprünglich einmal Einvernehmen bestand.

Gibt es auch andere Arten von Streitfällen?

Auch wenn die Mehrzahl der Fälle das Nachbarrecht betreffen, sind sie insgesamt recht vielseitig.

Manchmal geht es auch um familiäre Konflikte, zum Beispiel wenn sich Geschwister nach einem Erbfall zerstreiten und nicht mehr miteinander sprechen.

Gelegentlich kommen auch Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden vor, wenn man sich über eine Rechnung oder eine Leistung nicht einig ist.

Wie sieht ein typischer Handwerkerfall aus?

Ein Beispiel ist, dass ein Handwerker eine Leistung erbracht hat und der Kunde die Rechnung ganz oder teilweise nicht bezahlen kann oder möchte – etwa weil er gerade nicht so viel Geld verfügbar hat, mit der Arbeit unzufrieden ist oder weil es unterschiedliche Vorstellungen über den Preis gibt.

Im Schlichtungsverfahren können beide Seiten ihre Sicht darstellen. Oft lässt sich dann eine Lösung finden, etwa durch eine teilweise oder zeitlich gestaffelte Zahlung oder eine Nachbesserung.

Warum kann ein Schlichtungsverfahren gerade für Handwerker interessant sein?

Für Handwerker kann das Verfahren beim Schiedsamt eine sehr schnelle und kostengünstige Möglichkeit sein, eine Forderung zu klären.

Wenn sich beide Parteien im Termin einigen und die Zahlung in einem Vergleich festgehalten wird, entsteht daraus ein vollstreckbarer Titel. Dieser hat rechtlich die gleiche Wirkung wie ein Urteil.

Der Vorteil ist, dass ein solches Verfahren meist deutlich günstiger, schneller und unkomplizierter ist als ein Gerichtsverfahren.

Was überrascht Sie an Ihrer Arbeit als Schiedsmann am meisten?

Mich überrascht immer wieder, wie viele Konflikte eigentlich aus Missverständnissen entstehen. Manchmal haben die Beteiligten über Monate oder sogar Jahre hinweg nicht mehr richtig miteinander gesprochen.

Wenn sie dann in einer ruhigen Atmosphäre am Tisch sitzen, merkt man oft, dass sich viele Dinge relativieren.

Gibt es einen Moment aus Ihrer Amtszeit, der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?

Besonders eindrucksvoll sind für mich Situationen, in denen Menschen nach einem langen Streit wieder miteinander reden können. Gerade bei Nachbarn ist das wichtig, weil sie ja weiterhin Tür an Tür leben.

Wenn man merkt, dass sich die Stimmung während eines Gesprächs verändert und am Ende eine Einigung möglich wird, dann ist das ein sehr zufriedenstellender Moment.

Was haben Sie persönlich aus Ihrer Tätigkeit als Schiedsmann gelernt?

Vor allem, wie wichtig Zuhören ist. Viele Konflikte entstehen, weil Menschen sich nicht ernst genommen fühlen oder weil sie nur noch ihre eigene Sicht sehen.

Als Schiedsmann lernt man sehr schnell, dass es oft mehrere Perspektiven auf denselben Konflikt gibt.

In Sehnde werden neue Schiedspersonen gesucht. Wer kann eigentlich Schiedsmann oder Schiedsfrau werden?

Grundsätzlich kann jede geeignete und verantwortungsbewusste Person dieses Ehrenamt übernehmen. Wichtig sind vor allem Lebenserfahrung, Neutralität, Geduld und die Fähigkeit zuzuhören.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Es gibt Schulungen und Unterstützung, und man arbeitet eng mit dem Amtsgericht zusammen. Außerdem kommt es meist nicht darauf an, welche Lösung beispielsweise das Nachbarrecht vorsieht, sondern viel eher, wie Nachbarn miteinander umgehen wollen. Statt juristischer Kenntnisse sind hier also eher Menschenkenntnis gefragt.

Warum lohnt es sich aus Ihrer Sicht, dieses Ehrenamt zu übernehmen?

Das Schiedsamt ist ein sehr interessantes Ehrenamt, weil man direkt mit Menschen arbeitet und wirklich etwas bewirken kann. Man hilft dabei, Konflikte friedlich zu lösen und manchmal auch festgefahrene Situationen wieder in Bewegung zu bringen.

Gleichzeitig lernt man selbst viel über Kommunikation und Konfliktlösung. Wer Geduld hat, gerne zuhört und Interesse an Menschen hat, für den kann dieses Amt sehr bereichernd sein.

Ihre erste Amtszeit endet im Sommer. Werden Sie weitermachen?

Ja, ich habe mich bereit erklärt, für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Die Arbeit im Schiedsamt ist anspruchsvoll, aber auch sehr erfüllend.

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