Niedersachsen investiert 8,6 Millionen Euro in Sprachkurse geflüchteter Menschen

Die niedersächsische Landesregierung stellt im Jahr 2026 insgesamt 8,6 Millionen Euro für Maßnahmen zum Spracherwerb von Geflüchteten bereit, teilt die Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann aus Sehnde mit. Grundlage dafür ist die neue Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Förderung von Sprachkursen, die zum 1. März 2026 in Kraft tritt.
„Sprache ist der Schlüssel zu Integration. Wer sich im Alltag verständigen kann, findet schneller Arbeit, knüpft soziale Kontakt und kann sich aktiv in unserer Gesellschaft einbringen. Ich freue mich daher, dass Einrichtungen der Erwachsenenbildung nun ihre Kurse beantragen können. Geflüchtete in Laatzen, Pattensen und Sehnde erhalten so schnell Zugang zu passgenauen Deutschkursen“, erklärt die für Laatzen, Pattensen und Sehnde zuständige Dr. Lesemann. „Das ist gerade jetzt ein wichtiges Zeichen, da die weitere Finanzierung der Integrationskurse des Bundes fraglich ist.“ Und andererseits die Asylbewerber möglichweise früher arbeiten dürfen.
Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können die Mittel für Kurse beantragen, die ganz auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Teilnehmer vor Ort zugeschnitten sind. Damit ermöglicht das Land niedersachsenweit zielgruppengerechte, niedrigschwellige Deutschkurse für erwachsene Geflüchtete und – sofern Kapazitäten bestehen – auch für weitere Zugewanderte. Der Umfang der Sprachkurse kann 50 bis 500 Unterrichtsstunden betragen, wobei Grundkenntnisse vermittelt oder höhere Sprachniveaus angestrebt werden können, zum Beispiel mit dem Ziel der Aufnahme eines Hochschulstudiums oder einer qualifizierten Berufsausbildung. Die Kurse können in Teil- oder Vollzeit sowie schul- oder ausbildungsbegleitend stattfinden, online oder in Präsenz erfolgen und integrieren je nach Bedarf Elemente wie Einstufungstests, begleitende Kinderbetreuung und berufliche Orientierung. Voraussetzung für die Teilnahme an den landesgeförderten Sprachkursen ist, dass kein Zugang zu Bundesangeboten wie Integrations- oder Berufssprachkursen besteht oder dort Wartezeiten von mehr als drei Monaten vorliegen.
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