Fußballderby Hannover 96 und Eintracht Braunschweig: Allgemeinverfügung der Bundespolizei

Fußballderby Hannover 96 und Eintracht Braunschweig: Allgemeinverfügung der Bundespolizei
Die Bundespolizei ist bereit, die Allgemeinverfügung konsequent umzusetzen - Foto: JPH/Symbolbild
Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News

Anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 erlässt die Bundespolizeidirektion in Hannover eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen und Glasbehältnissen sowie pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen.

Die Allgemeinverfügung gilt am Sonntag, 26. Oktober 2025, in den Zeiträumen von 6 bis 13.30 Uhr sowie von 15 bis 20.30 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst in den genannten Zeiträumen alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen der Deutschen Bahn AG in beiden Fahrtrichtungen:

  • Strecken 1730/1750: Hannover Hbf – Braunschweig Hbf
  • Strecken 1772/1732: Hannover Hbf – Hildesheim Hbf – Braunschweig Hbf
  • Strecke 1956: Wolfsburg Hbf – Braunschweig Hbf
  • Strecke 1732/1770/1773: Hannover – Goslar – Braunschweig

Erstmalig gilt dieses Verbot auch für IC- und ICE-Verbindungen.

Auch Zusatzzüge eingeschlossen

Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig – Hannover 96 eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den oben angegebenen Streckenführungen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Das Mitführen und Benutzen der vorgenannten Gegenstände sowie von Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ist im Geltungszeitraum verboten.

Überwachung und Durchsetzung vorgesehen

Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffenden Zugverbindungen sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender. Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die  auf der Gefahrenprognose basiert, die auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar ist.

Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, sagt zum Niedersachsen-Derby: „Unser Fokus liegt darauf, eine sichere An- und Abreise der Fans beider Fußballvereine zum Spiel zu gewährleisten, Auseinandersetzungen zu unterbinden, Straftaten zu verhindern und dafür Sorge zu tragen, dass andere Reisende nicht gefährdet werden und ihre geplanten Zugreisen mit einem guten Gefühl antreten können und sich bei Aufenthalten an Bahnhöfen möglichst sicher fühlen. Ich setze darauf, dass sich alle Fans wie angekündigt friedlich verhalten. Insofern sind wir darauf vorbereitet eine sichere Anreise für alle zu gewährleisten, im Bedarfsfall aber auch konsequent einzuschreiten.“

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Bitte stimmen Sie den Datenschutzbedingungen zu.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News