Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister in Sehnde


Die Meldebehörden dürfen personenbezogene Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergeben. Bürger haben nach dem Bundesmeldegesetz, dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz und dem Soldatengesetz die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten durch die Einrichtung von Übermittlungssperren zu widersprechen.
Die Übermittlungssperren beziehen sich zum Beispiel auf die Weitergabe von Personendaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr oder auch die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene.
Weitere Informationen zu Umfang der Übermittlungssperren und auch zu deren Beantragung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sehnde unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen. Gerne Informieren wir Sie auch persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
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