Zukunft gestalten – mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Zukunft gestalten – mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Alles über Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht erfahrten und richtig handeln - Foto: JPH
Die Region hat den ersten bestätigten Omikron-Fall - zweiter in Prüfung - Foto: JPH
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Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Es kann schnell passieren, plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen zu sein und nicht mehr selbst entscheiden zu können. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Selbst wenn Angehörige die persönliche Wünsche und Vorstellungen kennen, dürfen sie nicht ohne Vollmacht des Betroffenen handeln. Das gilt auch für Ehepartner.

Am Mittwoch, 3. September, 18 Uhr, informieren die Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle der Region Hannover in einem etwa einstündigen Vortrag in der Betreuungsstelle an der Marktstraße 45 im Raum EG M 45 über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Anschließend können die Zuhörer Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos, um eine Anmeldung unter der Telefonnummer 0511/616 -23 540 oder per E-Mail an betreuungsstelle@region-hannover.de wird gebeten.

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