Aus dem Rat der Stadt Sehnde


In der Ratssitzung in der vergangenen Woche und danach gab es wieder zahlreiche Informationen zur und über die Stadtverwaltung.
Am 01.07.2025 wurden die Leitungsfunktionen in den Fachdiensten 1.3 (Liegenschaftsmanagement) und 4.1 (Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz), die Stelle „Wahlen“ im Fachdienst 2.4 (Ordnung und Recht) und die Stabsstelle „Zentrale Vergabe“ in der Stadtverwaltung wieder besetzt. Die Stellen waren über eine unterschiedliche Zeitdauer vakant.
Die Grundschule Rethmar hat Anfang Mai die mobilen Raumeinheiten (Container) in Betrieb genommen. Aktuell ist darin eine Klasse untergebracht. Der Musikraum steht seitdem wieder für den ursprünglichen Zweck und den Ganztag zur Verfügung.
Zum Schuljahr 2025/2026 werden voraussichtlich 980 Schüler an den Grundschulen beschult, so viel wie 2024/2025: Eingeschult werden voraussichtlich 227 Schüler. In Höver wird eine erste Klasse und an der Grundschule „Breite Straße“ werden drei erste Klassen gebildet. An der „Astrid-Lindgren-Grundschule“ in Sehnde, der „Wilhelm-Raabe-Schule“ in Ilten und an der Grundschule in Rethmar werden voraussichtlich jeweils zwei erste Klassen gebildet.
An der KGS werden voraussichtlich 218 Schüler in den 5. Jahrgang übernommen, das entspricht den von der Schulleitung prognostizierten Zahlen von dann neun Klassen. Die Schulleiterin der „Astrid-Lindgren-Schule“ in Sehnde, Marina Woywodt, wird zum Schuljahresende in den Ruhestand treten. Die Stellennachbesetzung läuft.
Für den Neubau der Grundschule in Ilten hatte am 23.04.2025 die Eröffnung des Architektenwettbewerbes stattgefunden. Am 25.06.2025 fand unter den daraufhin eingereichten zehn Vorschlägen durch die fünf Fachpreisrichter und die vier Sachpreisrichter die Auswahl des Büros statt, das dieses Vorhaben umsetzen wird.
Den Wettbewerb hat das Büro „pfitzner moorkens architekten“ aus Hannover gewonnen, deren Entwurf eine von „Andrea Stielow Landschaftsarchitektin BDLA“ in Gehrden erstellte Planung des Außenbereiches enthalten hat. Der Gewinner wurde über das Ergebnis bereits vorab telefonisch informiert. Der Verfahrensablauf wird nun noch von dem städtischen Rechnungsprüfungsamt überprüft und nach Freigabe erfolgt dann die Beauftragung des „Gewinner-Büros“. Die Vorlagen zum Architektenwettbewerb sollen noch öffentlich präsentiert werden.
Zur Sicherung der städtischen Kassenliquidität wurde am 18.06.2025 ein Investitionskredit in Höhe von 5,5 Millionen Euro zum Zinssatz von 3,38 Prozent/Jahr (zuzüglich einmalig 7.095,05 Euro Courtage) mit der Endfinanzierung bis 30.12.2047 aufgenommen. Es wurden Laufzeiten von zehn Jahren, 20 Jahren und endfinanziert ausgeschrieben, wobei sich der nun aufgenommene endfinanzierte Kredit als am wirtschaftlichsten herausgestellt hat.
Derzeit hat die Stadtkasse einen Liquiditätsfehlbetrag von rund 6,6 Millionen Euro. Eine höhere Aufnahme eines Investitionskredites war nicht möglich, da das Saldo aus Ein- und Auszahlungen für Investitionen derzeit rund 5,5 Millionen Euro beträgt. Von daher werden in diesem Jahr noch weitere Investitionskredite erforderlich werden. Die Höhe der genehmigten Kreditermächtigung beträgt für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 16,7 Millionen Euro. Mit dieser Kreditaufnahme hat sich der Schuldenstand der Stadt Sehnde auf nun 54,8 Millionen Euro erhöht.
Aufgrund der Neuregelungen zur Ermittlung der Grundsteuer haben in diesem Jahr alle Grundstückseigentümer einen Veranlagungsbescheid erhalten. In 483 Fällen liegt ein Messbetrag bis 1,00 vor und damit ein Grundsteuerbetrag bis zu 5,60 Euro/5,15 Euro – je nach Grundsteuer-Art. In 141 Fällen liegt ein Messbetrag zwischen 1,00 und 2,00 vor und damit ein Grundsteuerbetrag bis zu 11,20 Euro/10,30 Euro.
Es gab Rückmeldungen zu Bescheiden mit geringen Zahlbeträgen. Dabei muss die Stadtverwaltung die Veranlagung vornehmen und unabhängig von der Höhe des Messbetrages und des Grundsteuerbetrages einen Bescheid versenden. Sie setzt bei den geringen Zahlbeträgen bereits die Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen für Kleinstbeträge aus und „sammelt“ die Zahlbeträge an.
In diesem Jahr haben, aufgrund der Änderungen der Berechnung der Grundsteuer, alle Grundstückseigentümer einen Bescheid erhalten. Grundsätzlich werden die sogenannten „0“-Bescheide sonst nur alle paar Jahre versandt. Das dient auch zur Überprüfung, ob sich gegebenenfalls etwas an den Eigentumsverhältnissen geändert hat. Die Anzahl der Fälle kann sich noch ändern, weil der Stadtverwaltung noch immer nicht alle Vorgänge vorliegen und es auch zu diversen Änderungsmessbescheiden durch das Finanzamt kommen wird.
Für die Erleichterung für Grundsteuer-Härtefälle zu ermöglichen, plant das Land Niedersachsen jetzt eine Neuregelung (siehe gesonderten SN-Bericht).
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