Inklusion an der KGS Sehnde: Verbesserung von Klassenräumen in den Ferien


Grundsätzlich sollen öffentliche Schulen in Niedersachsen allen Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglichen. Dies bedeutet, dass sie unter anderem baulich darauf ausgerichtet werden müssen, Kindern und Jugendlichen mit einem jeweiligen Förderschwerpunkt den Schulbesuch zu ermöglichen.
Aus diesem Grund werden in den Sommerferien – und voraussichtlich weiter in den Herbstferien – an der KGS Sehnde vier weitere Klassenräume für den Unterricht im Bereich Förderschwerpunkt „Hören“ ertüchtigt. Ziel ist es, in jeder Klassenstufe wenigstens einen entsprechenden Raum zu haben, der geeignet ist, Jugendliche mit diesem Förderbedarf angemessen zu beschulen.
Bauliche Maßnahmen
Aus diesem Grund werden in den ausgewählten Räumen die Decken erneuert und zusätzliche schallschluckende Elemente eingebaut, um Nachhallzeiten von 0,45 Sekunden zu erreichen, um damit Störgeräusche auszuschalten.
Daneben ist die richtige Beleuchtung mit 500 lux ein weiterer Aspekt. Die Helligkeit in inklusiven Klassenräumen sollte deutlich über den DIN-Werten für „Arbeitsstätten in Innnenbereichen“ liegen, Blendwirkungen sind zu vermeiden, Helligkeitsverteilung und Lichtfarbe sollten harmonisch sein. Es ist beabsichtigt, in den Sommerferien zunächst zwei Klassenräume in den Themenfeldern Akkustik und Beleuchtung zu verbessern und in den Herbstferien zwei weitere Räume.
Kostenansatz
Das Land Niedersachsen unterstützt die Schulträger bei dieser Aufgabe mit einem jährlichen Betrag, der sogenannten Inklusionspauschale. Für die Stadt Sehnde liegt dieser Betrag 2025 bei insgesamt 108.307 Euro.
Die bessere Akustik und Beleuchtung sind auch für den Rest der Klasse ein Mehrwert und nützen insoweit allen. Bei Schulneubauten und Erweiterungen ist die Einhaltung der Werte Standard und heutzutage gut erreichbar.
Zusatzangebote
Neben diesen baulichen Anforderungen kann es auch noch technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel Klassenhöranlagen, geben, die notwendig sind. Diese Hilfsmittel werden individuell für jeden Schüler in einem Fördergutachten festgelegt und durch eine Förderschullehrkraft begleitet.
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