Airbus darf vom Flughafen in den Serengeti-Park umziehen

Airbus darf vom Flughafen in den Serengeti-Park umziehen
Bäume im Landschaftsschutzgebiet werden nicht mehr beschädigt - Foto: JPH/Archiv
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Es hat lange gedauert und viel Ärger gegeben. Und seit Jahren kostete der ausgediente Airbus nur Gebühren – nun darf er umziehen per Landtransport in seinen endgültigen Standort im Serengeti-Park in Hodenhagen.

Die Region Hannover hat gegen den Schwerlasttransport des Airbus A 310 in den Serengeti Park keine naturschutzrechtlichen Einwände mehr. Grund dafür ist ein neu entwickeltes Verfahren zum Tieferlegen des Flugzeugrumpfes. Bisher hätten bei dem Transport Bäume hochgebunden oder gar Äste entfernt werden müssen, was die Region aus Naturschutzgründen bei der Strecke durch ein Schutzgebiet abgelehnt hatte.

Neue Transportmethode

Das Absenken des Flugzeugrumpfes von 6,80 Metern auf 5,90 Meter mit dem Transporter verhindert in Kombination mit der sogenannten „Reverse Rigging“-Methode, bei der die Äste der Bäume hochgebunden werden, Schäden an den Bäumen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Das hat ein Praxistest im Landschaftsschutzgebiet mit einem Modell mit dem Durchmesser des Flugzeugrumpfes bestätigt. Für den Transport ist eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch die Region Hannover damit nicht mehr erforderlich.

Streit beendet

„Wir haben in dem langwierigen Prozess zahlreiche Gespräche mit dem Serengeti Park geführt und nach einer umweltverträglichen Lösung gesucht. Die gibt es mit der neuen Methode jetzt. Im von uns vorgeschlagenen Praxistest konnten sich die Untere Naturschutzbehörde, die Gemeinde und der NABU davon überzeugen, dass es nicht mehr zu Schäden an den wertvollen Bäumen im LSG kommt. Wir freuen uns, das Thema für den Zuständigkeitsbereich der Region Hannover nun mit einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis abschließen zu können“, erklärt Jens Palandt, Umweltdezernent der Region Hannover.

Da außerhalb des Schutzgebiets Rückschnitte an Bäumen erforderlich werden könnten, kann ein Transport frühestens nach Ende der Brut- und Setzzeit ab dem 1. Oktober stattfinden. Für mögliche Astschnitte wären zudem weiterhin Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

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