9. Abend der Kleinkunst: Nachholtermin als reine 2-G- Veranstaltung

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen lässt die Durchführung von Veranstaltungen nach dem 2-G-Modell zu. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Besucher einlassberechtigt sind. Unter den genannten Bedingungen entfallen die Maskenpflicht, der Mindestabstand und die Kapazitätsbegrenzung.

Abend der Kleinkunst wird nachgeholt – Plakat: Stadtmarekting Lehrte

Das Stadtmarketing Lehrte wird den Nachholtermin des Abends der Kleinkunst am 27. November unter der Anwendung der 2-G-Regel veranstalten. Alle Besucher sind verpflichtet, am Einlass einen Impf- oder Genesungsnachweis in Kombination mit einem gültigen Personalausweis vorzuzeigen. Von der 2-G-Regel ausgeschlossen, sind folgende Besucher:

  • Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen, dessen Testungsergebnis nicht älter als 24 Stunden ist.

„Die Gesundheit unserer Besucher liegt uns sehr am Herzen, deshalb werden wir bei unserem Abend der Kleinkunst diese verstärkte Sicherheitsmaßnahme einer reinen 2-G-Veranstaltung ergreifen“, sagt Sonja Truffel vom Stadtmarketing Lehrte. Gleichzeitig bittet sie alle Gäste, mindestens 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn vor Ort zu sein, damit die Einlasskontrollen ordnungsgemäß erfolgen können. Die erworbenen Eintrittskarten behalten natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.
„Bei Kartenrückgabe oder Erstattungswunsch bitten wir um folgenden Weg: Senden Sie uns Ihre Original-Eintrittskarten per Post an Stadtmarketing Lehrte, Sonja Truffel, Rathausplatz 1 in, 31275 Lehrte oder werfen Sie den Briefumschlag in den Hauptbriefkasten des Rathauses am Haupteingang. Unter Nennung Ihrer Bankverbindung erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis“, so Truffel. “Ich würde mich allerdings freuen, wenn unser treues Publikum die Karten weiterhin behalten würde und ich alle gesund am 27. November begrüßen darf.”

Zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Rahmenbedingungen um die Umsetzung der vorerst geltenden Verordnung des Landes Niedersachsen handelt und eine Anpassung nicht ausgeschlossen ist.

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