Außerkrafttreten von Maßnahmen der Corona-Warnstufe ab Sonnabend

Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich des Indikators „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) von nicht mehr als 50 erlässt die Region Hannover für das gesamte Gebiet der Region Hannover die im Folgenden dargestellte neue Corona-Verordnung.

Allgemeinverfügung
Neue Corona-Regeln ab Sonnabend – Foto: JPH

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 vom 25.08.2021 wird aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Feststellung des Inkrafttretens von Maßnahmen nach der niedersächsischen Corona-Verordnung im Regionsgebiet anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 vom 25.08.2021 wird aufgehoben.

Änderung des Inzidenzwertes

Hiermit wird festgestellt, dass der Indikator „Neuinfizierte“ (7-Tage-Inzidenz) in der Region Hannover den Wert von mehr als 50 seit dem 09.10.2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen nicht mehr erreicht hat.

Ab dem 16.10.2021 entfallen für das Gebiet der Region Hannover diejenigen Schutzmaßnahmen, die bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 vorgesehen sind. Dies sind Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmern und zu Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen sowie Beschränkung des Zutritts zu Gastronomiebetrieben, Mensen, Cafeterien und Kantinen.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 16.10.2021 in Kraft.

Neue Regelungen

Zudem gilt ab Sonnabend unter anderem:

  • Keine 3-G-Pflicht in Restaurants, Fitnesstudios, bei Sport in geschlossenen Räumen und bei körpernahen Dienstleistungen.
  • Aber: Maske bis zum Platz und Kontaktdaten, es sei denn, es gilt freiwillig 2-G.
  • Keine Beschränkung der Personenzahl bei privaten Feiern, aber: ab 25 Personen müssen Kontaktdaten hinterlegt werden.

Regionspräsident Hauke Jagau bittet aber in dem folgenden Video Unternehmen und Gastronomie, 3-G freiwillig beizubehalten – zum Schutz aller.

Die wichtigsten neuen Corona-Regeln in Kurzform

Kontaktereglungen:

  • Keine Beschränkungen von Haushalten und Personen
  • Empfehlung bei privaten Feiern: 3-G-Regel

Private Feiern und Zusammenkünfte

  • Keine Beschränkung bei Haushalten und Personen
  • Mehr als 25 Personen: Erhebung von Kontaktdaten
  • Maskenpflicht im Innenbereich mit mehr als 25 Gästen ohne 3-G-Nachweis (außer am Sitzplatz

Sport

  • Keine Beschränkungen
  • Dokumentation von Kontaktdaten in Hallenbädern

Veranstaltungen/Zusammenkünfte/Sitzungen

  • 3-G-Regel ab 1000 Teilnehmern
  • Bei 2-G-Regel kein Abstand und keine Maske
  • Kontaktdaten bei mehr als 25 Teilnehmern

Discotheken und mehr

  • 3-G-Regel plus Abstand und Maskenpficht (außer beim Sitzen)
  • Kontakdaten
  • Maximal 50 Prozent Auslastung
  • Bei 2-G-Regel keine Maske, kein Abstand

Gastronomie und Beherbergung

  • Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz
  • Kontaktdaten

Dienstleistungen und Handel

  • Maskenpflicht im Innenbereich
  • Kontaktdaten

Großveranstaltungen

  • 3-G-Regel mit Abstand und Maske
  • Kontakteten bei mehr als 25 Peronen
  • Personalisierte Tickets
  • Maximal 25 000 Teilnehmer, wenn nicht 2-G
  • Maximal 50 Prozent Auslastung bei mehr als 5000 Teilnehmern
  • 2-G keine Maske, kein Abstand und Wegfall der 50 Prozent Limitierung
Es gilt allein der Wortlaut der Allgemeinverfügung.
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