50+1 – Geschäftsführer Martin Kind stoppt Widerspruchsverfahren

Hannover 96 und der Geschäftsführer der Profiabteilung Martin Kind haben den Ausnahmeantrag von der 50+1-Regel beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen zurückgezogen.

Martin Kind zieht Antrag zurück – Foto: JPH/Archiv

Der Ausnahmeantrag war zunächst von der DFL abgelehnt worden, worauf 96 und Kind das Schiedsgericht angerufen haben. Diesen Antrag haben die Profiabteilung und der Verein Hannover 96 jetzt zurückgezogen. Die Rücknahme dieses Antrags soll damit zusammenhängen, dass Martin Kind nicht erwartet, beim Schiedsgericht wegen dessen Zusammensetzung vorurteilslos behandelt zu werden. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Verein sich entweder mit dem Hannover 96 e.V. um Präsident Sebastian Kramer und dem Aufsichtsratsvorsitzendem Ralf Nestler über die Profiabteilung und die strittige Geschäftsführerernennung einigen könnten oder Kind direkt das Wettbewerbsgericht der EU anrufen kann.

Laut Hannover 96 sollen die Gründe ein Kürze dargelegt werden. Spekulationen gibt es bereits einen Menge.

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