Kunden der BEV in der Region werden weiter „grundversorgt“

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) ist in die Insolvenz gegangen. Über sie hat das Amtsgericht München am 29. Januar 2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Damit fallen alle Kunden der BEV, die sich von dem günstigen Tarif haben locken lassen, aus der Versorgung durch das von ihnen gewählte Unternehmen. Vorab gezahlte Gelder auf Energielieferungen sind damit weg und gehören zur Insolvenzmasse.

Der Strom fließt zwar weiter, aber nicht zum alten Preis – Foto: JPH

Doch das heißt nicht, dass bei den Kunden nun das Licht ausgeht oder die Gasheizung den Betrieb einstellt. Denn dann springen die Grundversorger ein, also die kommunalen Versorgungsunternehmen, die aber genau deswegen nämlich nicht so unerhört billig sind, weil sie die Energieversorgung auch bei Pleiten privater und Discounteranbieter sichern müssen. „Manchmal spart man nur 20 bis 30 Euro im Jahr bei einem Discounter. Dafür ist aber das Risiko immer sehr hoch“, so Frank Jankowski-Zumbrink, Geschäftsführer der Energieversorgung Sehnde, die jetzt die aus der Versorgung gefallenen Sehnder übernehmen muss. „Manchmal gehen dann die Kunden aus der Grundversorgung aber gleich weiter zum nächsten Discounter und alles fängt von vorn an.“

Auch Gas wird jetzt für die betroffenen teurer – Foto: JPH

Dabei sind die Grundversorger, wie die EVS oder auch enercity AG, nicht wesentlich teurer, dafür aber auch in Notfällen versorgungssicher und haben persönliche Beratungsstellen für ihre Kunden. Die sollten die BEV-Kunden auch demnächst aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Denn nun springen die EVS für die Sehnder BEV-Kunden und enercity für die in Hannover ein. Wie schon bei den Teldafax- und Flexstrom-Insolvenzen im Jahr 2011 und 2013 sind sowohl enercity wie auch die EVS darauf vorbereitet.

Die Energiekosten für die Ex-BEV-Kunden bei den Grundversorgern  erfolgen zu den Preisen, die für die Grundversorgung auf den Homepages der einspringenden Unternehmen ausgeworfen sind. Die Grundversorgung endet spätestens drei Monate nach Einspringen. Bis dann sollten sich Ex-Kunden der BEV für einen neuen Anbieter entschlossen und sich bei ihm angemeldet haben, sonst läuft die Versorgung zum Grundversorgungspreis weiter. Die Grundversorger bieten meistens auch eine Service-Telefonnummer für die betroffenen Kunden an.

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