Niedersächsische Landesregierung beschließt Erschwernisausgleichsverordnung-Grünland

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag die Erschwernisausgleichsverordnung-Grünland beschlossen. Die Verordnung schafft einen finanziellen Ausgleich für Landwirte, die in der Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen durch umweltspezifische Bestimmungen wesentlich eingeschränkt sind. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem Grad der Einschränkungen.

Der Landtag plant einen Ausgleich für die Landwirte – Foto: JPH

Minister Olaf Lies meint dazu: „Niedersachsen hat eine wunderbare Natur und diese gilt es zu erhalten. Deswegen ist es richtig und wichtig, Naturschutzflächen in besonderem Maße zu schützen. Um aber Landwirten, die diese Flächen nutzen, entgegen zu kommen, schaffen wir einen Ausgleich für die Zeit im Jahr, wenn sie ihre Flächen zum Beispiel nicht mähen oder düngen dürfen.“

Diese Einschränkungen für die Landwirte ergeben sich aus der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat). Das Ziel dieser Richtlinie ist der Aufbau eines zusammenhängenden Schutzgebietssystems „Natura 2000“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der Verordnung, die alle drei Jahre neu zu fassen ist, sollen wesentliche Erschwernisse bei der Grünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebiete finanziell ausgeglichen werden. Das ist Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens.

Der Erschwernisausgleich, der in Höhe von 2,6 Millionen Euro im Landeshaushalt eingeplant ist, wird den Bewirtschaftern gezahlt. Durch die wirtschaftliche Bewertung einzelner Auflagen in einer Punktwerttabelle in der Verordnung wird die Höhe der Ausgleichszahlungen konsequent an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdtermine (Mähtermine) und Düngungseinschränkungen, ausgerichtet. Eine Überkompensation ist aufgrund der gewählten Systematik ausgeschlossen.

Der Ausgleich wird nur gewährt, wenn dessen Berechnung einen Betrag von mindestens 150 Euro ergibt.

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