Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Transparenzgesetzes für Niedersachsen – das Niedersächsische Informationszugangsgesetz – beschlossen. Bürger erhalten damit einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Ministerien. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als „Bürgergesetz“, das dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft diene. „Wissen ist die Grundlage für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und Voraussetzung für eine lebendige Demokratie“, so die Ministerin.
Interessierte müssen künftig keine besonderen Gründe mehr vortragen, um Informationen von der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. In der Regel sollen die Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Bei komplexen Informationsbegehren kann die Frist allerdings verlängert werden. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren nicht. Auskünfte, die innerhalb einer halben Stunde beantwortet werden können, sind gebührenfrei. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Zeitaufwand, der mit der Antragsbearbeitung verbunden ist. Zum einen soll damit dem Aufwand der Behörde Rechnung getragen, zum anderen einem Missbrauch vorgebeugt werden.
Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher. Für personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist die Informationsherausgabe regelmäßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe widerspricht. Daneben sieht der Gesetzentwurf für einige Behörden wegen ihrer besonderen Aufgaben und rechtlichen Stellung Ausnahmen vor. Während zum Beispiel ein Informationsanspruch gegenüber Landesbehörden und auch Gemeinden und Gemeindeverbänden vorgesehen ist, besteht er gegenüber Landtag, Gerichten, Strafverfolgungs- und Finanzbehörden, Landesrechnungshof oder Bildungseinrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht.
Die informationspflichtigen Stellen werden durch den Gesetzentwurf angehalten, möglichst viele Informationen im Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen. Außerdem sollen die Verwaltungen künftig alle wesentlichen Informationen in einem allgemein zugänglichen zentralen Informationsregister im Internet zur Verfügung stellen. In dem Gesetzentwurf wird die Landesregierung ermächtigt, mittels Rechtsverordnung ein solches Register einzurichten.
Die Einhaltung der Regelungen des Gesetzentwurfs soll durch eine „Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit“ überwacht werden. Diese Aufgabe wird dem Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen. Wer seine Rechte auf Informationszugang verletzt sieht, kann sich an diesen Beauftragten wenden.
Dem Beschluss der Landesregierung ist die Anhörung von rund 150 Verbänden vorausgegangen. Etwa 60 Verbände haben Stellungnahmen abgegeben. Einige halten den Entwurf für entbehrlich, die bestehenden Auskunftsrechte reichten aus, anderen hingegen geht er nicht weit genug. Sämtliche Stellungnahmen wurden ausgewertet. In einigen Punkten wurde der Entwurf aufgrund der Anregungen der Verbände geändert. Beispielsweise wurde die Kontrollbefugnis des Landesbeauftragten auch auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz erweitert. Dadurch wird die Arbeit der oder des Landesbeauftragten erleichtert, weil Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Umweltinformationen und allgemeinen Informationen vermieden werden.